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Kölner Kiosk-Chef attackiertAngeklagter streitet Mordversuch mit seltsamer Aussage ab

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Der Angeklagte (30) beim Prozessauftakt im Kölner Landgericht.

Köln – Mit einer zynisch klingenden Aussage rechtfertigt ein Angeklagter einen Messerangriff auf einen arglosen Kiosk-Betreiber aus Ehrenfeld, wie am Montag im Landgericht bekannt wurde. Er habe sich vor Betreten des Büdchens doch extra eine Maske aufgesetzt, um sein Opfer nicht womöglich mit Corona anzustecken, meinte der Täter. Das zeige ja, dass er den Mann nicht habe töten wollen.

Kamera zeichnet Attacke in Kiosk auf

Versuchten Mord wirft die Staatsanwaltschaft dem 30-Jährigen vor. Eine Überwachungskamera hatte das Geschehen vom 29. Juni vergangenen Jahres festgehalten: Der Inhaber (54) steht in seinem Kiosk, als plötzlich ein Mann im Geschäft auftaucht, ein Messer zückt und hinter den Tresen stürmt. Es kommt zum Gerangel. Ein Kiosk-Mitarbeiter will den Angreifer mit einer Mappe abwehren.

Als der kurz zurückweicht, schnappt sich der Zeuge eine Bierflasche und schleudert sie dem Täter entgegen. Das Glas zersplittert am Arm des Mannes, der daraufhin flüchtet. Der Büdchenchef erleidet eine acht Zentimeter tiefe und 20 Zentimeter lange Schnittwunde am Rücken. Er hat Glück im Unglück, Organe werden nicht verletzt. Der 54-Jährige muss eine Nacht in der Klinik verbringen.

Bereits einen Mord in Albanien begangen?

Nach seiner Flucht ins Ausland wurde der Tatverdächtige, der aus Albanien stammt, im November in Mazedonien festgenommen und von den Behörden nach Köln überstellt. Zum Prozessauftakt berichtete Richter Peter Koerfers, dass der Mann in seiner Heimat bereits einen Mord begangen haben könnte. Das lege ein Internetartikel mit dessen Namen nahe, der nun überprüft werden solle.

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In besagtem Artikel geht es auch um das Vorbereiten einer weiteren Straftat. Sollte es sich tatsächlich um den Angeklagten handeln, so könnte dieser vor fünf Jahren mit drei Komplizen einen weiteren Mord geplant haben, als mögliches Tatwerkzeug wurde eine Pistole mit Schalldämpfer sichergestellt. Von einer Blutrache war hier die Rede, womöglich war eine Hinrichtung geplant.

Angeklagter: Wurde auf der Straße beschimpft

Einen Racheakt vermutet der Büdchen-Betreiber auch als Motiv im aktuellen Fall. Der Täter sei mit einer Mitarbeiterin von ihm bekannt, womöglich zusammen gewesen. Womöglich habe der Angreifer eine Affäre der Frau mit ihm vermutet, die es aber laut Opfer nie gegeben habe. Der Angeklagte offenbarte per Brief ans Gericht aber eine ganz andere Version, die Richter Peter Koefers vortrug.

Demnach sei der Angeklagte an einem Zebrastreifen aus einem Auto heraus als „Junkie“ beschimpft worden. „Ich habe den Mann mit dem Fahrrad verfolgt“, so der Beschuldigte. Irgendwann habe er ihn aus den Augen verloren, dann im Kiosk erblickt. Er habe mit dem Messer nur die Beine treffen wollen, die Wunde am Rücken sei ein Unfall. Der Prozess geht weiter, ein Urteil soll Mitte Juni fallen.