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„Organe im Darknet verkaufen“Bizarrer Vorfall mit Waffen im Park – Kölner frei

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Der Beschuldigte ging bewaffnet durch den Stadtgarten Mülheim.

Köln – Molotowcocktail, Messer und Hammer hatte ein 28-jähriger Neuehrenfelder in seine Jacke eingenäht und sich damit in den Stadtgarten Mülheim begeben. Er wolle jene jagen, die ihm Geld schuldeten, ihnen die Organe herausschneiden und diese im Darknet verkaufen, hatte der Mann gegenüber einer Spaziergängerin geäußert. Die Zeugin rief die Polizei und verhinderte womöglich ein Blutbad. Nun fiel in dem Fall ein Urteil.

Täter wird nicht in Psychiatrie eingewiesen

Beim Prozess wegen illegalen Waffenbesitzes drohte dem Täter die dauerhafte Einweisung in die Psychiatrie. Davon sah der Richter aber am Dienstag ab, der 28-Jährige, der an einer Psychose leidet, gilt als schuldunfähig und bleibt auf freiem Fuß. Zugute kam dem Beschuldigten, dass der Vorfall bereits vier Jahre her ist und erst jetzt verhandelt wurde. Mittlerweile ist er medikamentös gut eingestellt.

Verteidigerin Eva Kuhn hatte in ihrem Plädoyer die gute Entwicklung des Mandanten betont. „Er ist ein völlig anderer Mensch“, habe auch der Betreuer des Mannes gesagt. Der 28-Jährige suche für Depotspritzen regelmäßig eine Klinik auf, habe eine eigene Wohnung und komme gut zurecht. Nichts spreche derzeit für eine Einweisung in die geschlossene Psychiatrie, was Richter und Staatsanwaltschaft genauso sahen.

Er hätte die Waffen womöglich eingesetzt

Der Beschuldigte hatte berichtet, in seinem Leben oft gemobbt worden zu sein. Auch das habe ihn damals dazu bewogen, sich zu bewaffnen. Durch seine Psychose habe er Dinge gesehen, die so nicht da waren. Auf Nachfrage des Richters gab der Mann aber auch zu, dass er die Waffen womöglich eingesetzt hätte.

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Die Spaziergängerin aus dem Park hatte im Zeugenstand ausgesagt, sich zu keinem Zeitpunkt bedroht gefühlt zu haben. Der Mann habe allerdings einen sehr verwirrten Eindruck gemacht. Daher habe sie die Polizei alarmiert – um sich nicht später vielleicht vorwerfen zu müssen, den Fremden nicht ernst genommen zu haben. Die Beamten suchten nach dem Mann, es kam zur Festnahme. Der Beschuldigte war danach für kurze Zeit in einer psychiatrischen Klinik untergebracht worden.