Klagefrist abgelaufenNach Wahl von Kölner Beigeordneten gibt es nur noch eine Hürde
Köln – Mit Dezernentenwahlen ist es in Köln so eine Sache. Zuletzt wurden immer wieder Verfahrensfehler gerügt. Das war beim neuen – und inzwischen offiziell bestätigten – Kulturbeigeordneten Stefan Charles der Fall und auch die Ernennung des neuen Stadtentwicklungsdezernenten lief alles andere als problemlos. Nun aber hat der Weg zum letzten offenen Posten in den Dezernatsleitungen eine wichtige Hürde genommen, nachdem der Stadtrat – vorbehaltlich weiterer Prüfungen – am 5. Mai Andree Haack (CDU) zum Dezernenten für Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales gewählt hatte.
Die gesetzliche Einspruchsfrist gegen die Wahl Haacks ist verstrichen und niemand hat in diesem Zeitraum gegen das Votum des Stadtrats geklagt, sagt die Bezirksregierung Köln auf Anfrage. Mitbewerberinnen und Mitbewerber um den Beigeordnetenposten oder die Politik hätten gegen die Wahl vorgehen können, was aber nicht geschehen sei.
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Ganz durch ist Haack damit allerdings noch nicht. Die Bezirksregierung hat vom Zeitpunkt der Wahl am 5. Mai an vier Wochen Zeit, das Besetzungsverfahren zu beanstanden. Das hatte die Behörde bereits bei Haacks erster Wahl am 3. Februar getan, weshalb die Abstimmung im Mai bereits Haacks zweite Wahl war. Diesmal aber sind bislang noch keine formalen Mängel an die Öffentlichkeit gelangt. Die Bezirksregierung hat nun noch bis kommenden Freitag Zeit, das neuerliche Besetzungsverfahren zu prüfen. Voraussichtlich auch noch in der kommenden Woche werde die Bezirksregierung das Ergebnis ihrer Prüfung mitteilen, sagt die Behörde.