Düsseldorf macht es vorKönnte Köln mit privaten Gesellschaften schneller bauen?
Köln – Beim geplanten Bau eines neuen Stadtmuseums und Kurienhauses auf dem Roncalliplatz greifen die Stadt und die Hohe Domkirche auf ein ungewöhnliches Konstrukt zurück: Die Partner wollen für ihr gemeinsames Vorhaben eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen. Sie versprechen sich davon Vorteile – unter anderem soll es einfacher sein, qualifiziertes Personal zu gewinnen, weil die Gesellschaft mit dem Namen „Historische Mitte GbR“ höhere Löhne zahlen kann als die Stadt, die dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst unterliegt. Die GbR muss zudem lediglich das weniger strenge Europäische Vergaberecht erfüllen und nicht die Kölner Vergabeordnung.
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Das wirft die Frage auf, ob es sich für die Stadt nicht lohnen könnte, weitere Gesellschaften zu gründen, um große Bauprojekte schneller umsetzen zu können. Juristisch wäre das möglich, denn laut Grundgesetz dürfen Kommunen „alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung regeln“. Die Stadt müsste die Tätigkeit der Gesellschaft lediglich mit einem öffentlichen Zweck rechtfertigen und diesen ganz konkret benennen, wie das etwa beim Schulbau der Fall wäre.
Bei der städtischen Gebäudewirtschaft, die sich unter anderem um den Bau von Schulen und Museen kümmert, handelt es sich derzeit um eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, also um eine öffentlich-rechtliche Unternehmensform. Diese wiederum unterliegt der strengen Kölner Vergabeordnung und muss die Mitarbeiter zudem gemäß des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst bezahlen.
GmbH würde sich für die Stadt eignen
Würde die Stadt eine privatrechtliche Unternehmensform wählen, würde sich am ehesten eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) eignen, da diese die größten Einflussmöglichkeiten seitens der Kommune sichert. Das ist vor allem dann der Fall, wenn die GmbH der Kommune mehrheitlich – und am besten vollständig – gehört. Die Unternehmensform GmbH würde es ermöglichen, sich auf dem Arbeitsmarkt auch gegen private Firmen durchzusetzen, um etwa Architekten und Bauingenieure einzustellen. Viele Fachleute dieser Berufsgruppen wollen nicht so gern für eine Kommune arbeiten, weil sie dort deutlich weniger verdienen als in der freien Wirtschaft.
Darüber hinaus müssen Bauprojekte bei einer öffentlich-rechtlichen Unternehmensform laut Kölner Vergabeordnung bereits ab einem Wert von mehr als 500000 Euro unter Beteiligung des Zentralen Vergabeamtes öffentlich ausgeschrieben werden – dem unterliegt auch die städtische Gebäudewirtschaft. Das bedeutet einerseits, das sehr viele Aufträge auszuschreiben sind und andererseits, dass der Weg durch die Stadtverwaltung durch das Einbeziehen einer weiteren Stelle langwieriger ist.
Modell ist in Düsseldorf bereits erfolgreich
Eine Schulbau-GmbH käme hingegen laut des Europäischen Vergaberechts bis zu einer Summe von 5,55 Millionen Euro ohne förmliche Ausschreibungsverfahren aus. Das erhöht die Geschwindigkeit eines Bauprojekts erheblich. Ein solches Modell existiert bereits seit 2015 in Düsseldorf – dort hat die „Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH“, die vollständig der Landeshauptstadt gehört, den Schulbau übernommen. Seitdem verkürzte sich die Planung für den Bau einer neuen Schule von vier Jahren auf bis zu sieben Monate. Das Unternehmen realisiert zurzeit mit 15 Mitarbeitern 18 Schulprojekte, sieben Kindertagesstätten und eine Jugendfreizeiteinrichtung.