Über Neujahr in HaftLadendieb in Köln mit präpariertem Rucksack erwischt
Köln – Den Jahreswechsel musste ein Ladendieb in der JVA Ossendorf verbringen, nachdem er in einem Drogeriemarkt in Rath/Heumar auf frischer Tat ertappt worden war. Da der Franzose über keine Meldeadresse in Deutschland verfügte, erließ ein Richter Haftbefehl. Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens kam es am Montag bereits zum Prozess im Amtsgericht.
Köln: Parfüm im Wert von 611 Euro eingesteckt
Eine Woche können Beschuldigte, bei denen etwa erhöhte Fluchtgefahr besteht, auch bei kleineren Vergehen und ohne Vorstrafen in Haft genommen werden, um sie dem sogenannten Schnellgericht zuzuführen, wenn der Sachverhalt einfach gelagert ist. Täter ohne deutschen Pass und festen Wohnsitz können sich einer möglichen Strafe somit nicht mehr einfach entziehen.
Im aktuellen Fall hatte der 52-jährige Angeklagte am 28. Dezember vergangenen Jahres die Kölner DM-Filiale aufgesucht und Parfüm-Flaschen im Wert von 611 Euro in seinen Rucksack gepackt, der laut Staatsanwaltschaft mit Alufolie präpariert war, um den Sicherheitsmechanismus am Ausgang zu umgehen. Doch eine Mitarbeiterin hatte den Diebstahl beobachtet.
Verteidiger erklärt: Versuchung war zu groß
Sein Mandant sei nicht unbedingt mit dem Vorsatz in den Drogeriemarkt gegangen, um etwas zu klauen, erklärte Verteidiger Mario Geuenich, „doch dann war die Versuchung zu groß". Der Angeklagte habe Hunger gehabt, das Parfüm habe er gewinnbringend verkaufen wollen. Die eine Woche im Gefängnis habe den Angeklagten beeindruckt, so Geuenich, die Tat tue ihm leid.
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Der Beschuldigte, ein gelernter Maler, berichtete, vorübergehend bei einem Freund gewohnt zu haben. „Ich war auf der Suche nach Arbeit“, sagte der 52-Jährige, doch dieses Unterfangen habe sich aufgrund der Corona-Lage als schwierig erwiesen. Der aus dem französischen Nantes stammende Mann sagte, er wolle jetzt am liebsten in sein Heimatland zurück.
Richterin verhängt 250 Euro Geldstrafe
Richterin Barbara Hünten sprach im ersten Kölner Strafurteil des Jahres eine Geldstrafe von 250 Euro (50 Tagessätze zu je fünf Euro) aus. Der Beutewert sei zwar hoch, letztendlich sei dem Drogeriemarkt aber kein Schaden entstanden, da das Parfüm sichergestellt werden konnte. Mit dem Urteil, das der geständige Täter akzeptierte, wurde auch der Haftbefehl aufgehoben.
Bestritten hatte der Mann, einen gefälschten Pass bei sich geführt zu haben. Im Rucksack hatte die Polizei ein laminiertes Dokument gefunden. Es handele sich dabei um eine Kopie seines echten Ausweises, den er nicht verlieren wollte und daher in Frankreich gelassen habe, hatte der Verteidiger erklärt. Im Hinblick auf den Diebstahl wurde dieser Vorwurf dann fallengelassen.