AboAbonnieren

Videokonferenz als Option?Kölner Gerichte fahren im Lockdown den Betrieb zurück

Lesezeit 2 Minuten
landgericht

Auch am Kölner Justizgebäude an der Luxemburger Straße wird der Betrieb zurückgefahren.

Köln – Im Zuge des von der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten beschlossenen Lockdowns sollen auch die Kölner Gerichte ihre Tätigkeiten zurückfahren. „In Zivilsachen prüfen die Richterinnen und Richter in Ausübung ihrer richterlichen Unabhängigkeit, ob eine Durchführung von Terminen und Verhandlungen in Präsenz zwingend erforderlich oder ob ein Aufschub möglich ist“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung von Amtsgericht, Landgericht und Oberlandesgericht Köln.

Richter sollen Möglichkeit der Videokonferenz prüfen

Die Richter sollen darüber hinaus auch die Möglichkeiten von Videokonferenzen für ihre Verhandlungen prüfen. In Paragraph 128a der Zivilprozessordnung heißt es hierzu: „Das Gericht kann den Parteien, ihren Bevollmächtigten und Beiständen auf Antrag oder von Amts wegen gestatten, sich während einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Ort aufzuhalten und dort Verfahrenshandlungen vorzunehmen. Die Verhandlung wird zeitgleich in Bild und Ton an diesen Ort und in das Sitzungszimmer übertragen.“

Auch die Rechtspfleger sollen prüfen, ob sie Menschen unbedingt vor Ort empfangen müssen. „Dem rechtssuchenden Publikum und den Verfahrensbeteiligten wird empfohlen, sich in Zweifelsfällen auf den Webseiten der Gerichte zu unterrichten“, so die Gerichte.

Verhandlungen grundsätzlich weiter öffentlich

Grundsätzlich bleiben die Gerichtsverhandlungen öffentlich, nach wie vor gelten aber Zugangsbeschränkungen in den Sälen. Meist legen die Richter per Verfügung fest, dass sich Zuschauer nur mit einer Mund-Nasen-Bedeckung im Saal aufhalten dürfen und auf den Sitzplätzen einen Mindestabstand von anderthalb Metern einhalten müssen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Zwingend notwendige Strafsachen und Eilsachen würden auf jeden Fall weiter durchgeführt, das gilt der Erfahrung nach besonders für Strafverfahren, bei denen sich Angeklagte in Haft befinden.

Funktionsfähigkeit bleibt laut Sprechern sichergestellt

„Die Funktionsfähigkeit der Justiz für das rechtssuchende Publikum und die Erreichbarkeit während der Dienstzeiten, insbesondere für Nachfragen der Verfahrensbevollmächtigten und Beteiligten, bleiben in jedem Fall sichergestellt“, versichern die Gerichtssprecher Maurits Steinebach (Amtsgericht), Prof Jan F. Orth (Landgericht) und Georg Winkel (Oberlandesgericht).

Die jetzt in Kraft getretenen Regelungen gelten zunächst bis zum 10. Januar 2021. Nach einer Empfehlung des Justizministeriums NRW sollen auch die übrigen Gerichte nur eilige und zwingende Verfahren durchführen.