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Fünf Jahre HaftKölner Richter spricht von martialischer Tat an zweifacher Mutter

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Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Oliver B. Gaertner beim Prozess im Kölner Landgericht.

Köln – „Sie werden noch Zeit brauchen und das schlimme Muster erkennen“, sagte Richter Jan F. Orth, nachdem er im Landgericht einen zweifachen Vater zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt hatte. Der 36-Jährige hatte seiner Ehefrau nach der Trennung beide Wangen aufgeschlitzt.

Den eigenen Kindern den Vater genommen

Der Mann habe den eigenen Kindern den Vater genommen, sagte Orth. Für den Angeklagten spreche sein Geständnis und die Einsicht, auch wenn sie spät eingesetzt habe. Erst im Laufe der Zeit habe sich Reue entwickelt bei dem Mann, der bereits erheblich vorbestraft war.

Der Angeklagte hatte beim Prozessauftakt zugegeben, seine Frau im Familienurlaub in Spanien mit einem Duschschlauch so stark gewürgt zu haben, dass diese krampfte. Die kleinen Kinder des Ehepaares (drei und sechs Jahre alt) mussten das Geschehen offenbar mit ansehen.

Wunden an den Wangen zehn Zentimeter lang

Zurück in Deutschland hatte sich das Opfer getrennt, was der Mann nicht akzeptieren wollte. Er passte seine Frau im Hausflur ab, dann attackierte er sie in der Wohnung mit einem Rasiermesser. Die Wunden an den Wangen waren etwa 10 Zentimeter lang und bis zu 1,5 Zentimeter tief. „Martialisch“ nannte der Richter die Tat.

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Beide Taten wertete das Gericht als gefährliche Körperverletzung. Das Opfer sei nicht entstellt, sondern eine hübsche junge Frau, sagte der Richter, die sich auch mit den Narben im Gesicht gut darstelle. Gleichwohl würde sie bei jedem Blick in den Spiegel an die Tat erinnert.

Frau sollte bestraft werden, weil sie eigenen Weg gehen wollte

Die Frau sollte laut Richter dafür bestraft werden, dass sie ihren eigenen Weg gehen wollte. Er wolle ihren Kopf wegmachen, soll der Täter zunächst geäußert haben, es stand ein versuchtes Tötungsdelikt im Raum. Der Staatsanwalt war aber von einem Rücktritt ausgegangen.

Verteidiger Oliver B. Gaertner hatte für seinen Mandanten erklärt, dass dieser einer Härtefallscheidung zustimme, die seine Ehefrau anstrebe. Der Mandant sei geplagt gewesen von Selbstzweifeln, die er mit Gewalt kompensiert habe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.