Verkäufer machte fatalen FehlerE-Zigarette explodiert in Köln vor Gesicht des Kunden
Köln – Als hätte ihm jemand mit dem Hammer ins Gesicht geschlagen, so beschreibt ein Informatik-Student das, was ihm in einem Fachgeschäft für E-Zigaretten in der Kölner Innenstadt passiert ist. Der heute 24-Jährige wollte nur eine Batterie wechseln lassen, als ihm sein Dampfgerät, das ihm der Verkäufer gereicht hatte, regelrecht um die Ohren flog. Der Shop-Mitarbeiter musste sich daher am Montag vor dem Kölner Amtsgericht verantworten.
Köln: Verkäufer wegen fahrlässiger Körperverletzung angeklagt
Fahrlässige Körperverletzung und das fahrlässige Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion warf die Staatsanwaltschaft dem Verkäufer vor. Laut Anklage habe der 45-Jährige am vom Kunden mitgebrachten Gerät einen Akku falsch montiert, „der Verdampferkopf war nicht kompatibel.“ Die Batterie habe keinen Schutzmechanismus besessen, daher sei es zum Kurzschluss und der Explosion gekommen.
Der Kunde war erst wenige Wochen vor dem Vorfall von der herkömmlichen auf die elektronische Zigarette umgestiegen und wollte auch eine neue Geschmacksrichtung testen. Noch vor dem ersten Zug im Geschäft war das Gerät vor seinem Gesicht explodiert; mit fatalen Folgen. Drei Zähne wurden dem Studenten aus dem Mund gesprengt, fünf weitere brachen ab.
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Die Gaumenschleimhaut löste sich vom Knochen, Lippen und Zunge wurden schwer verletzt. Das Blut sei ihm „wie ein Wasserfall aus dem Mund geflossen“, so beschrieb der Verletzte das Geschehen. Der Rettungswagen brachte den Verletzten in die Klinik, dort wurde er notoperiert. Danach wurden Zähne reimplantiert, die sich aber entzündeten.
Zivilverfahren sieht Schuld beim Angeklagten
Bereits vor zwei Jahren hatte das Amtsgericht den Fall verhandelt. Das Verfahren wurde aber vertagt, um einen laufenden Zivilprozess abzuwarten, in dem die Schuldfrage eindeutig geklärt werden sollte. Kürzlich hatte das Landgericht entschieden, dass der Verkäufer und der Shop-Betreiber alle erlittenen Schäden des Kunden ersetzen müssen. Eine weitere Klage auf Schadenersatz soll folgen, es steht ein Betrag von 30.000 Euro Schmerzensgeld im Raum.
„Ich ging davon aus, dass alles sicher ist“, sagte der Angeklagte, der nicht mehr in dem Shop arbeitet und mittlerweile Sozialleistungen bezieht. Die Besonderheit sei gewesen, dass der Kunde die E-Zigarette selbst mitgebracht habe, der Mandant sei mit dem Modell nicht vertraut gewesen.
E-Zigarette explodiert: Richterin setzt 900 Euro Geldstrafe fest
Da selbst der Hersteller der E-Zigarette widersprüchliche Angaben zur Akkunutzung gemacht habe und die Schuld des Verkäufers als gering anzusehen sei, regte der Anwalt an, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. „Dafür sind die Folgen zu gravierend“, äußerte der Staatsanwalt, der Meinung schloss sich auch Richterin Gabriele Schotten an.
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Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer 900 Euro Geldstrafe (90 Tagessätze zu je 10 Euro). Richterin Schotten folgte dem Antrag in ihrem Urteil. „Wenn Sie in diesem Geschäft arbeiten, dann müssen Sie sich auch schlau machen“, sagte die Richterin zum Angeklagten, ansonsten hätte er den Kundenwunsch zurückweisen müssen. Der Angeklagte, dessen Verteidiger einen Freispruch gefordert hatte, kann gegen das nicht rechtskräftige Urteil noch in Berufung gehen.