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AlleinrennenPolizistinnen verfolgen 22-jährigen Raser auf der Kölner Zoobrücke

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Symbolbild.

Köln – Ein sogenanntes Alleinrennen warf die Kölner Staatsanwaltschaft einem Studenten vor, der zivilen Polizeibeamten im vergangenen Dezember auf der Zoobrücke und der Inneren Kanalstraße aufgefallen war. Der 22-jährige Mercedes-Fahrer hatte mehrfach die Spur gewechselt und soll andere Verkehrsteilnehmer ausgebremst haben. Das führte nun zu einer Verurteilung.

Polizistinnen verfolgen Raser auf der Zoobrücke

Zwei Polizistinnen hatten bei der Verhandlung im Amtsgericht beschrieben, der Angeklagte habe mit dem Mercedes 218 Coupé immer wieder dann beschleunigt, nachdem er die auf der Brücke und der Straße befindlichen Blitzeranlagen, die nicht auslösten, passiert habe. Die Beamtinnen, die an dem Tag eigentlich verdeckt Rocker observieren wollten, nahmen die Verfolgung auf.

Man sei kaum hinterhergekommen, „der ist weggeflogen wie eine Rakete“, sagte eine Beamtin, dabei habe die Kollegin das Gaspedal durchgedrückt. Die Beifahrerin hatte sich das Kennzeichen des Verdächtigen und den eigenen Tachostand notiert, der zeitweise bei 110 Stundenkilometern bei erlaubten 50 und 70 stand. Im Bereich der Venloer Straße habe man den 22-Jährigen dann kontrollieren können.

Verteidiger Schölzel: Anzeige nach Bauchgefühl erfolgt

Bei der Kontrolle sei der Mercedes-Fahrer sehr ruhig gewesen, hätte sich aber nicht Einsichtig gezeigt. Dessen Mitfahrer hätten sich sehr respektlos den Beamten gegenüber verhalten. „Ihnen war offenbar nicht bewusst, was da alles hätte passieren können“, so die Beamtin. Als Konsequenz wurde dem Fahrer der Führerschein abgenommen, den er bis heute nicht zurück hat.

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Verteidiger Sebastian Schölzel kritisierte, die Strafanzeige sei „nach Bauchgefühl“ der Beamtinnen erfolgt, die Geschwindigkeit des Autos des Mandanten sei gar nicht offiziell festgestellt worden, sodass nicht mal ein Bußgeld ergangen sei. Ein rücksichtsloses Verhalten sah Schölzel nicht, zumal die der Anklage zugrunde gelegte Strecke mit einem Kilometer relativ kurz gewesen sei.

Staatsanwältin: Abstrakte Gefahr reicht für Verurteilung

Die Staatsanwältin argumentierte, dass eine abstrakte Gefahr ausreiche, um den Tatbestand des illegalen Kraftfahrzeugrennend zu verwirklichen. Der Angeklagte sei nicht mehr in der Lage gewesen, das Auto sicher zu führen. Richterin Andrea Tophoven folgte diesen Ausführungen und setzte letztlich 400 Euro Geldstrafe (40 Tagessätze zu je 10 Euro) fest.

Der Führerschein des Angeklagten bleibt weitere drei Monate eingezogen. Ursprünglich hatte das Amtsgericht den Vorwurf des illegalen Straßenrennens verneint und die Einziehung des Führerscheins abgelehnt. Richter Achim Hengstenberg vom Landgericht überstimmte die Entscheidung jedoch, woraufhin es zur Anklage und letztlich auch zu der Verurteilung kam.