Köln – Das Ausspähen von Daten warf die Staatsanwaltschaft einem Pflegehelfer vor, der sich dafür vor dem Kölner Amtsgericht verantworten musste. Er soll einen Mann dabei beobachtet haben, wie dieser seinen PIN-Code ins Handy eingegeben hatte, sich diesen gemerkt und später selbst angewandt haben. Die skurrile Geschichte stellte sich vor Gericht aber ganz anders dar.
Angeklagter soll intime Fotos weitergeleitet haben
Der 26-jährige Angeklagte soll das fremde Smartphone an sich genommen, die Bilder und Videos durchsucht und sich solche weitergeleitet haben, die den Besitzer bei sexuellen Handlungen zeigen. Der Beschuldigte schüttelte bei diesen Vorwürfen nur ungläubig mit dem Kopf. Er wisse gar nicht, welcher Mann gemeint sei und an dessen Handy habe er sich sicher nicht vergriffen.
„Das soll bei einer Art Sex-Treff passiert sein“, sagte Richter Michael Müller, woraufhin sich der Ehemann des Angeklagten aus dem Zuschauerraum einschaltete. „Vielleicht kenne ich den ja und kann was zu dem Fall beitragen“, sagte er über den Anzeigenerstatter. Am Tattag vergangenen Oktober sei er mit seinem Mann aber nicht zusammen gewesen, woraufhin der Richter abwinkte.
Zeuge bestätigt Vorwürfe der Anklage nicht
Der Richter bat daraufhin den betroffenen 60-Jährigen in den Zeugenstand. Der berichtete, sich mit dem jüngeren Angeklagten über eine Online-Plattform zum Sex verabredet zu haben. Nach dem Treffen habe er in sein iPhone geschaut, auf dem laut Akten 7000 Fotos und 800 Videos gespeichert waren, und gemerkt, dass verschiedene Bilder versendet worden seien.
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Ging die Anklage noch davon aus, dass der Angeklagte sich die kompromittierenden Bilder per WhatsApp weitergeleitet und danach noch die Zugangsdaten geändert habe, stellte der Zeuge die Situation gänzlich anders dar. Seine Bekanntschaft habe das Smartphone gar nicht in der Hand gehabt. „Der muss das im Nachhinein irgendwie gehackt haben“, meinte der 60-Jährige.
Keine Beweise, Richter spricht Angeklagten frei
„Nur zum Verständnis, er ist aber schon derjenige, mit dem Sie sich getroffen haben?“, fragte der Richter den Zeugen ob der zur Anklageschrift völlig abweichenden Angaben offenbar leicht verwirrt und deutete auf den Angeklagten. Das bejahte der iPhone-Besitzer, schließlich sei er mit dem 26-Jährigen in seiner Bickendorfer Wohnung etwa drei bis vier Stunden zusammen gewesen.
Auf eine Auswertung des Smartphones hatte die Polizei verzichtet, nachdem der 60-Jährige dieses auf einen früheren Stand zurückgesetzt hatte. Für ein Weiterleiten von intimen Fotos, über welche Plattform oder App auch immer, gab es somit überhaupt keine objektiven Beweise. Richter Müller sprach den Angeklagten daraufhin auf Antrag der Staatsanwaltschaft frei.