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„In der Schule gelernt“Kölner rechtfertigt rassistische Beleidigung beim Discounter

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Der Fall wurde vor dem Kölner Amtsgericht verhandelt.

Köln – So richtig erklären konnte es sich der kaufmännische Angestellte offenbar nicht, warum er am Freitag wegen Beleidigung auf der Anklagebank im Amtsgericht sitzen musste. Schließlich habe er doch in der Schule gelernt, „dass man Menschen aus Afrika so nennt“, wie es ihm die Staatsanwaltschaft nun vorwerfe. Der 57-Jährige hatte das rassistische N-Wort benutzt.

Dunkelhäutige bei Aldi mit dem N-Wort beschimpft

Im Mai diesen Jahres sei er zum Discounter Aldi auf der Bonner Straße gegangen, auf dem Weg dorthin seien ihm vier dunkelhäutige Männer begegnet. Als er sich vor dem Supermarkt einen Einkaufswagen geholt habe, sei ihm der nächste farbige Mann begegnet. „Noch ein N...“ habe er da vor sich hin gebrabbelt, das sei ihm rausgerutscht und der Mann sei schon hinter ihm gewesen.

Mitbekommen hatte die rassistische Äußerung aber die Begleiterin des Mannes, die ebenfalls eine dunklere Hautfarbe besitzt. „Haben Sie mich gerade so genannt?“, fragte die junge Frau und war fassungslos. „Sie habe ich gar nichts genannt“, habe der Angeklagte da entgegnet. Da sie sich ihm am Eingang des Marktes in den Weg gestellt habe, sei er dann ohne Einkaufswagen hinein.

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Kölner Taxifahrer verzichtet auf Kunden

Die Betroffenen warteten, bis der 57-Jährige, dessen Personalien sie ja nicht kannten, seinen Einkauf beendet hatte, um ihn bis zum Eintreffen der alarmierten Polizei nicht aus den Augen zu lassen. Vergeblich hatte der Mann versucht in ein Taxi zu springen; die Zeugen hatten den Fahrer über die üble Beleidigung informiert, woraufhin dieser auf den Kunden verzichtet hatte.

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Wie er den Vorfall denn jetzt in der Rückschau bewerte, fragte Richter Michael Müller bei der Verhandlung. „Das war total unnötig und blöde“, antwortete der Angeklagte, er sei aber an dem Nachmittag nach dem Genuss einer Flasche Wein auch nicht ganz nüchtern gewesen. Tatsächlich habe er aber niemanden direkt angesprochen, die Dame habe er schlicht nicht gesehen.

Angeklagter erhält 1200 Euro Geldstrafe

Eine wirkliche Einsicht sehe sie beim Angeklagten nicht, sagte die Staatsanwältin. Und der Richter erteilte der Anregung des Verteidigers eine Abfuhr, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Am Ende akzeptierte der Angeklagte einen zuvor ergangenen Strafbefehl über 1200 Euro (30 Tagessätze zu je 40 Euro). Richter Müller hatte angekündigt, es würde sonst noch teurer.

Die Zeugen, die im Prozess nicht mehr gehört werden mussten, zeigten sich nach der Verhandlung zufrieden mit dem Ergebnis, das rechtskräftig wurde. Der Ausspruch des Angeklagten habe sie verletzt und auch danach habe er sich respektlos verhalten. Hätte er sich vor Ort entschuldigt, dann hätte man die Angelegenheit sicher auf sich beruhen lassen können.