Köln – Adolf Stammel saß am Dienstagmorgen auf der Anklagebank im Kölner Amtsgericht und verstand die Welt nicht mehr. Nie hatte er Probleme mit der Polizei oder den Justizbehörden, doch nun musste er sich gegen einen Strafbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung wehren, der auf sieben Monate Gefängnis lautete, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Und das nur, weil der 82-Jährige sich in Sülz von einem Fahrradfahrer bedroht sah und sich gewehrt habe.
Rentner gerät in Sülz an Fahrradfahrer
In der Buchhandlung hatte sich der ehemalige Lufthansa-Mitarbeiter im September 2019 eine Biographie über den Whistleblower Edward Snowden gekauft. Hardcover, was später noch relevant werden sollte. Auf dem Nachhauseweg begegnete ihm der Radfahrer, „der ist Zickzack gefahren und ganz knapp an mir vorbei“, sagt Adolf Stammel.
Er habe sich dabei so erschrocken, dass er dem jungen Mann „Du Arschloch“ hinterhergerufen habe. Für den Senior war die Angelegenheit damit erlegt, für den Fahrradfahrer ging sie aber erst richtig los.
Hardcover-Buch als gefährliches Werkzeug
Der Logistiker eines Möbelhauses wendete im Bereich der Kreuzung Luxemburger Straße / Universitätsstraße, fuhr auf den Rentner zu und konfrontierte ihn: „Haben Sie mich gerade Arschloch genannt?“, fragte der 35-Jährige den betagten Fußgänger, der daraufhin seine Einkaufstüte schwang.
Das Hardcover-Buch landete im Gesicht des Fahrradfahrers und wurde später von der Staatsanwaltschaft aufgrund des Gewichts und der Kanten als „gefährliches Werkzeug“ eingestuft. Wieder drehte Adolf Stammel ab, er wollte einfach nach Hause. Die leichte Prellung im Gesicht wollte der Fahrradfahrer abermals nicht auf sich sitzen lassen. Er rief mit seinem Handy die Polizei und nahm die Verfolgung des Rentners auf.
Senior rief: „Lass mich in Ruhe!“
„Lass mich in Ruhe“, rief Adolf Stammel, er fühlte sich belästigt und rüttelte am Drahtesel des Verfolgers. „Der Angeklagte hob das Fahrrad hoch und versuchte es auf den Geschädigten zu werfen“, hieß es später in der Anklageschrift. Dabei sei sein Fahrrad beschädigt worden, meinte der Besitzer. Als die Polizei eintraf, habe sich der Rentner beruhigt.
Warum er denn nicht einfach weitergefahren sei, als der Senior geschimpft habe, wollte Richterin Julia Schumacher von dem Zeugen wissen. „Das weiß ich auch nicht“, antwortete der 35-Jährige, zumal er an besagten Tag auch gute Laune gehabt habe. „Ich hatte Feierabend, die Sonne schien, alles war in bester Ordnung.“ Es sei auch eigentlich gar nicht seine Art, das Gespräch mit Fremden zu suchen, aber offenbar sei es ihm ein Bedürfnis gewesen, die Sache zu klären.
Richterin stellt Verfahren ohne Auflagen ein
Nachdem Verteidiger Valentin Jäger den Zeugen befragt hatte, ob er nicht doch ein wenig bedrohlich auf seinen Mandanten zugefahren sei, was dieser verneinte, schlug der Staatsanwalt ein Rechtsgespräch vor. Die Prozessbeteiligten einigten sich darauf, das Verfahren ohne Auflagen einzustellen, Adolf Stammel werden außerdem die Anwaltskosten erstattet.
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Richterin Schumacher zeigte Verständnis dafür, dass der Senior sich bedroht gefühlt hatte. In Anbetracht des Alters des Angeklagten und der Tatsache, dass dieser nicht vorbestraft ist, sei eine Einstellung sachgemäß.
„Ich hoffe, Sie können mit dieser Entscheidung leben“, sagte die Richterin zu dem Fahrradfahrer, der sich auch heute noch sehr beeindruckt von dem Vorfall gezeigt hatte. Was denn nun mit seinen Kosten von 90 Euro für ein neues Hinterrad wäre, fragte der 35-Jährige noch. Da müsste er dann den Zivilweg bestreiten, sagte die Richterin. „Sie sehen ja, was so eine kleine Beleidigung für eine Lawine auslösen kann“, so Schumacher zum Angeklagten, „ich hoffe, wir sehen uns hier nicht wieder.“