Köln – Es sollte eine Aussprache zwischen dem Firmeninhaber und einem ehemaligen Probearbeiter werden, der ausstehenden Lohn forderte, das Ergebnis war ein Strafverfahren und eine Anklage wegen versuchten Totschlags. Der junge Chef hatte zum Messer gegriffen, beim Prozessauftakt im Landgericht sprach der 23-Jährige am Montag von einer Notwehrsituation.
Köln-Lövenich: Mit Küchenmesser zugestochen
Der Inhaber einer Security-Firma hatte seinem Kontrahenten vor rund einem Jahr am S-Bahnhof Lövenich mit einem Küchenmesser in den Oberkörper gestochen, die Klinge drang vier Zentimeter tief in den Körper ein. Nur durch Abwehrtritte sei es dem Opfer gelungen, weitere Angriffe mit dem Messer zu verhindern, heißt es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft.
Der Angeklagte soll den ehemaligen Mitarbeiter zuvor provoziert haben, indem er ihm den Rauch seiner Zigarette ins Gesicht geblasen habe, dann soll sich nach einem Tritt des 23-Jährigen eine Rangelei entwickelt haben. Der Mandant habe sich gegen Attacken des Gegenübers gewehrt, so Verteidiger Ingmar Rosentreter, mit dem Messer habe er diesem lediglich Angst machen wollen.
Verteidiger beschreibt Rücktritt vom Versuch
Der Anwalt beschrieb einen sogenannten Rücktritt vom Versuch des Totschlags. Der Angeklagte hätte demnach durchaus die Möglichkeit gehabt, seinem Kontrahenten weitere Stiche zuzufügen, er habe ihn aber laufen lassen. Folgt das Gericht dem, wäre lediglich eine gefährliche Körperverletzung anzunehmen, die mit einer geringeren Strafandrohung belegt ist.
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Warum er denn überhaupt mit einem Messer zum Gespräch gegangen sei, wollte Richterin Sabine Kretzschmar von dem Angeklagten wissen. „Ich hatte Angst“, meinte dieser und seine Befürchtungen seien wahr geworden, als er die fünf Begleiter des ehemaligen Mitarbeiters erblickt habe. Er selbst habe nur einen Freund dabei gehabt, der sich aber im Hintergrund gehalten hätte.
Richterin erinnert an Tötungsdelikt am Aachener Weiher
„Mit dem Messer ließ sich das ja offenbar nicht klären“, konstatierte die Richterin trocken und erinnerte an den Fall vom Aachener Weiher, den sie ebenfalls derzeit verhandelt. „Da ging der Stich auch in die Schulter, und wissen Sie was, das Opfer ist tot“, erklärte Kretzschmar dem Angeklagten und verdeutlichte, wie nah seine Handlung an einem vollendeten Tötungsdelikt liegt.
Als ungewöhnlich bezeichnete es die Richterin auch, dass der Geschädigte für eine Woche Probearbeit gar keinen Lohn erhalten sollte. Damit hätte er ja signalisiert, mit ihm zufrieden zu sein, meinte der Angeklagte. Später sei er aus dem Umfeld des ehemaligen Mitarbeiters aber zusammengeschlagen worden und habe daraufhin doch bezahlt. Der Prozess wird fortgesetzt.