Köln – Mit Geldstrafen hat das Kölner Amtsgericht am Freitag drei Aktivisten bedacht, die dem rechten Spektrum zugeordnet werden. Im Zuge des „Umweltsau“-Vorfalls beim Westdeutschen Rundfunk waren die Männer im Januar auf das Funkhaus des Senders gestiegen, hatten ein Banner befestigt und Flugblätter vom Dach geworfen. Das wertete Richter Daniel Menzel als Hausfriedensbruch.
Nicht bewiesen wurde der Vorwurf des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz. Zwar hatten die drei Angeklagten bei ihrer Aktion gelbe Warnwesten und blaue Schutzhelme getragen, was die Staatsanwaltschaft im Vorfeld als einheitliche Uniformierung gewertet hatte. Diese trugen allerdings keine Aufschrift, wie etwa bei der sogenannten „Scharia-Polizei“ in Wuppertal geschehen. Es sei lediglich als Tarnung gedacht gewesen, „als Bauarbeiter kommt man ja eher durch“, meinte einer der Angeklagten, ein Angestellter in der Getränkeindustrie.
Kölner Aktivisten kritisieren „Umweltsau“-Song vom WDR
Insgesamt fünf Männer hatten das WDR-Funkhaus mit Hilfe einer etwa vier Meter langen Leiter über verschiedene Dächer erklommen. Oben angekommen befestigten sie am Gebäude ein zwölf mal zwei Meter großes Banner mit der Aufschrift „WDRliche Medienhetze stoppen! GEZ sabotieren!“ Dann warfen sie Flugblätter auf den Wallraffplatz, dabei handelte sich um Widerrufvordrucke für den Rundfunkbeitrag. Die Angeklagten äußerten, sich, wie so viele andere, an dem Lied des WDR2-Kinderchores gestoßen zu haben, dessen Refrain folgende Zeile eines umgetexteten Kinderliedes beinhaltete: „Meine Oma ist ne alte Umweltsau.“
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Warum man nicht einfach eine Demonstration vor dem WDR angemeldet und lieber eine illegale Aktion durchgeführt habe, wollte der Staatsanwalt wissen. „Das war ein so brisantes Thema und wir dachten, so mehr mediale Aufmerksamkeit zu bekommen“, äußerte ein weiterer Angeklagter, nach eigener Aussage freischaffender Künstler. Eine Woche später habe man sich dann tatsächlich angemeldet mit Schweinemasken vor das Gebäude gestellt, was aber kaum jemanden interessiert habe. Ein Video der Aktion wurde später auf eine Internet-Plattform der als rechtsextrem eingestuften Identitären Bewegung gestellt. Wie es dazu kam und zu weiteren Hintergründen wollten sich die Angeklagten nicht äußern.
Der Staatsanwalt sah am Ende auch keinen Verstoß mehr gegen das Uniformierungsverbot und forderte aufgrund der verschiedenen Einkommen der Angeklagten, die nicht vorbestraft waren, für den begangenen Hausfriedensbruch Geldstrafen zwischen 600 und 1950 Euro (jeweils 30 Tagessätze). Dem entsprach Richter Menzel in seinem Urteil und sagte: „Sie haben sich über gewisse Grenzen hinweggesetzt, um öffentliche Wirkung zu erzielen“. Für zwei weitere Mitglieder der Aktion, die zum Tatzeitpunkt das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, ist das Jugendgericht zuständig.