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„Aus Instinkt erwürgt“Kölner gesteht die Tötung seiner 71-jährigen Lebensgefährtin

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Der Angeklagte (60) beim Prozessauftakt im Landgericht. Der Kölner gestand die Tötung seiner Lebensgefährtin.

Köln – Die Beziehung des Paares war laut Anklage „zuletzt von etlichen Streitereien geprägt“. Als der Mann von seiner Lebensgefährtin schließlich aufgefordert wurde, ihre Wohnung zu verlassen, sei die Situation eskaliert. Wie der Angeklagte (60) beim Prozess am Mittwoch im Kölner Landgericht zugab, erwürgte er seine 71-jährige Lebensgefährtin. „Aus Instinkt“, wie er es ausdrückte.

Köln-Ehrenfeld: Fataler Streit um Übernachtung

Der Angeklagte hatte laut Anklage gegen den Willen der Frau weiter in deren Wohnung übernachten wollen, da er seine eigene Wohnung noch habe renovieren müssen, nachdem zuvor ein Untermieter dort gewohnt habe. Daher sei er in der Nacht zum 21. Oktober vergangenen Jahres in die Wohnung der Frau zurückgekehrt. Das hatte letztlich zu dem fatalen Streitgeschehen geführt. Seine Partnerin habe ihm ins Gesicht gespuckt, führte der Beschuldigte als Motiv seiner Gewalthandlung aus.

Seit fast einem halben Jahr wartete der Angeklagte auf seinen Prozess, seitdem sitzt er in Untersuchungshaft. Er selbst war es, der nach der Tat die Polizeiwache in Ehrenfeld aufgesucht und sich gestellt hatte - nur 300 Meter vom Tatort am Ehrenfeldgürtel entfernt.

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„Ich glaube, ich habe meine Freundin getötet“, sagte der Mann laut eigener Aussage zu den Polizisten. Die Beamten schickten sofort Rettungskräfte raus. In der Wohnung fanden die Helfer eine leblose Frau. Jegliche Versuche von Sanitätern und Notarzt, die 71-Jährige zu reanimieren, scheiterten. Die Leiche wurde obduziert, Tod durch Erwürgen wurde festgestellt.

Angeklagter klagt über gesundheitliche Beschwerden

Nach der Tat hatten Polizisten auch die Nachbarn befragt. Von lauten Streits in der Vergangenheit, die man aus der Wohnung habe vernehmen können, hatten diese aber zunächst nichts berichtet. Auch soll es keine Einsätze wegen häuslicher Gewalt gegeben haben. Wegen Totschlags droht dem 60-Jährigen nun eine lange Gefängnisstrafe.

Der Prozess sollte bereits vergangene Woche starten, musste aufgrund der Krankheit einer Richterin aber verschoben werden. Hier hatte Verteidiger Thomas Jembrek außerdem von gesundheitlichen Beschwerden seines Mandanten berichtet. Dieser leide unter Schmerzen und man verweigere ihm im Gefängnis eine angemessene Behandlung. Die Vorsitzende Richterin Sabine Kretzschmar will das prüfen. (mit dpa)