Täter flüchtigMädchen am Kölner Rheinufer missbraucht – Richter erlässt Haftbefehl
Köln – Sichtlich irritiert schien Richter Christoph Kaufmann, dass ein Angeklagter am Mittwoch zum Prozess wegen schweren sexuellen Missbrauchs im Landgericht einfach nicht erschienen war. Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, sich am Kölner Rheinufer vor vier Jahren an einem damals 13-jährigen Mädchen vergangen zu haben.
Mädchen in Zelt am Kölner Rheinufer missbraucht
Die Tat trug sich laut Anklage im Juli 2017 in einem Zelt am Sürther Leinpfad zu, das der Beschuldigte mit einer heute 26-jährigen Frau bewohnt hatte. Diese soll sich am Missbrauch beteiligt haben und ist ebenfalls angeklagt. Bei dem Mädchen soll es sich um eine Bekannte des Pärchens gehandelt haben.
Ursprünglich sollen die Ermittler der Staatsanwaltschaft von einer Gewaltanwendung seitens der Täter und damit in rechtlicher Hinsicht von einer Vergewaltigung ausgegangen sein, was sich aber nicht bestätigt haben soll.
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Das soll auch erklären, warum der Angeklagte zwischenzeitlich auf freien Fuß gekommen war. Der Vorsitzende hatte den heute 26-Jährigen schon vor Jahren von der Untersuchungshaft verschont; fünf Monate hatte der Mann eingesessen. Den Missbrauch hatte er eingeräumt. Danach lag der Fall bei der Justiz, da aufgrund der fehlenden Haft keine Eile mehr geboten war.
Richter erlässt Haftbefehl gegen Angeklagten
Verteidiger Marc Donay erklärte im Gerichtssaal, er habe noch vor wenigen Tagen Kontakt zu seinem Mandanten gehabt. Er sei davon ausgegangen, dass der Mann zum Prozess erscheine.
Angeblich soll der Beschuldigte immer noch ein Zelt am Rhein bewohnen. Die Polizei konnte ihn dort am Mittwoch aber nicht aufspüren. Der Richter erließ daraufhin Haftbefehl. Anwalt Donay solle sich bemühen, den Mandanten zu finden, meinte Richter Kaufmann – auch in dessen Interesse. Der Prozess wurde zunächst auf Freitag vertagt.