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Betreiberin angeklagtMäusekot und verfaulter Salat in Kölner Döner-Imbiss

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döner

In dem Kölner Dönerladen wurde an vielen Orten Mäusekot festgestellt.

Köln – Die Betreiberin eines Döner-Imbisses in der Kölner Neustadt-Nord musste sich am Dienstag wegen Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Obwohl in der Küche ihres Lokals Mäusekot festgestellt wurde, hatte die 44-Jährige keine Maßnahmen dagegen ergriffen.

Köln: Mäusekot und verfaulter Salat in Döner-Imbiss

Kontrolleure fanden den Kot auf dem Arbeitstisch der Gaststätte, im Regal, neben der Schöpfkelle, dem Fleischwolf und dem Gemüseschneider sowie an Konserven. Außerdem lag frischer und fauliger Salat beieinander. Einen Monat, nachdem der Verstoß gegen das Lebensmittelgesetz festgestellt wurde, kontrollierten die Behörden erneut. 

Wieder stellten sie Mäusekot fest. Laut Anklage hatten die Imbissbetreiber zwischen den beiden Kontrollen auch keinen Schädlingsbekämpfer eingeschaltet. 

Staatsanwaltschaft: Kölner Kunden hätten Ekel empfunden

„Die Mängel waren offensichtlich“, so die Staatsanwältin und derart gravierend, dass Kunden des Imbisses „Ekel und Widerwillen“ verspürt hätten, hätten sie von den Missständen gewusst. 

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Über ihren Rechtsanwalt bestätigte die Angeklagte die Vorwürfe, allerdings sei sie in besagtem Zeitraum im Urlaub gewesen. „Das sind keine Zustände, die meine Mandantin duldet“, so der Verteidiger. Sie tue alles dafür, dass sich so etwas nicht wiederhole. Allerdings hätten Kölner Gaststätten ja allgemein ein Mäuseproblem, „aber das darf trotzdem nicht vorkommen.“ 

Köln: Kammerjäger eingeschaltet

Die Behörden hatten die Verstöße im Oktober und November vergangenen Jahres festgestellt. Die Angeklagte sagte, der Kammerjäger sei zuletzt Ende Januar im Lokal gewesen, nun sei alles in Ordnung. 

Der Anwalt regte an, das Verfahren gegen eine geringe Geldauflage einzustellen. Der Imbiss werfe nicht viel ab, zuletzt seien wegen des Coronavirus Kunden ausgeblieben. Der Richter befürwortete eine Beendigung des Verfahrens gegen eine Geldzahlung von 500 Euro an den Kinderschutzbund, dem stimmten die übrigen Beteiligten zu.