Köln – Ein notorischer Schwarzfahrer hat am Mittwoch vor dem Kölner Amtsgericht die Quittung erhalten. Für eine Zugfahrt von Hamm nach Köln, die eigentlich 26 Euro gekostet hätte, muss der Karosseriebauer nun im Endeffekt insgesamt 4076 Euro bezahlen. Er sprach von einer großen Dummheit.
Im Regionalzug von Hamm nach Köln ohne Ticket unterwegs
Vergangenen Juli war der Mann in Hamm ohne gültigen Fahrschein in einen Regionalzug der Deutschen Bahn gestiegen und nahe Wuppertal vom Kontrolleur erwischt worden. Er sei auf dem Weg zu einer Beerdigung gewesen und habe nicht an das Ticket gedacht, sagte der Angeklagte.
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Letztlich hatte der ertappte Schwarzfahrer ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 176 Euro inklusive Gebühren gezahlt. Dass es zur Anzeige und einer Anklage seitens der Staatsanwaltschaft kam, lag vor allem an den diversen Vorstrafen des 41-Jährigen.
Angeklagter Schwarzfahrer war mehrfach vorbestraft
„Problematisch sind ihre Vorbelastungen“, sagte der Richter zu dem reuigen Angeklagten, eine Einstellung des Verfahren, wie etwa bei Ersttätern üblich, käme daher nicht in Betracht. Der Mann hatte in der Vergangenheit wegen diverser Schwarzfahrten bereits mehr als 10.000 Euro an Geldstrafen zahlen müssen, auch hatte er eine viermonatige Haftstrafe auf Bewährung erhalten.
„Warum machen Sie das denn immer wieder?“, fragte der Richter. Der Angeklagte erklärte sein Handeln mit emotionalen Ausnahmesituationen. Etwa habe er sich vor Jahren von seiner Lebensgefährtin getrennt, mit der er zwei kleine Kinder hatte. Mittlerweile sei er zu seiner neuen Partnerin gezogen und arbeite in Warstein im Kreis Soest. „Da komme ich gar nicht mit der Bahn hin, ich habe jetzt ein Auto“, sagte der Angeklagte und schloss eine Wiederholungsgefahr damit aus.
Kölner Richter droht Schwarzfahrer Gefängnis an
Der Richter setzte am Ende 3900 Euro Geldstrafe fest und bemerkte, dass der 41-Jährige nur knapp einer Freiheitsstrafe entgangen sei.
„Und das bei einem Schaden von 26 Euro, der ja nun wirklich nicht hoch ist“, so der Richter. Bereits eine weitere Schwarzfahrt könnte Gefängnis und damit etwa auch den Verlust der Arbeitsstelle bedeuten.