Harte Strafe verhängtKölner bei Fesselspielen von seinem Lover ausgeraubt
Köln – Erst gefesselt, dann bestohlen. Doch ein klassischer Raub war es nicht, der in Saal 36 des Kölner Amtsgerichts verhandelt wurde. Das 55-jährige Opfer hatte sich in seinem Schlafzimmer zuvor ganz freiwillig mit Handschellen an sein Bett ketten lassen. Statt das im Internet verabredete Liebesspiel fortzusetzen, soll der Angeklagte (37) mit einem teuren Gegenstand seines Lovers geflüchtet sein.
Kölner lernten sich im Internet kennen
Über die Internet-Plattform „Gay Royal“ hatten sich die beiden Männer vor etwa zwei Monaten kennengelernt, ein erstes Treffen verlief ohne Zwischenfälle. Man traf sich beim 55-Jährigen zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr, es soll hier schon zu gegenseitigen Fesselungen gekommen sein. In der Wohnung soll dem 37-Jährigen dann ein teures E-Bike aufgefallen sein.
Ob er das Fahrrad mal ausleihen dürfe, hatte der Angeklagte seinen Liebhaber laut Anklage gefragt, was dieser abgelehnt hatte. Es sei ein Geschenk seines Arbeitgebers gewesen, für besondere Verdienste. Bei einem zweiten Treffen eine Woche später soll der Beschuldigte von vornherein geplant haben, den 55-Jährigen zu berauben und das Liebesspiel für diesen Zweck zu nutzen.
Köln: Angeklagter streitet Raub ab
„Ich war am Lattenrost gefesselt“, erzählte das Opfer. Er habe gedacht, die sexuellen Aktivitäten würden weitergehen, nachdem der Angeklagte geduscht habe. Doch der sei dann auf einmal aus der Wohnung verschwunden. 30 bis 45 Minuten habe er gebraucht, um sich zu befreien und dann direkt gesehen, dass sein E-Bike geklaut war. Erreichen konnte er den Täter danach per Handy nicht mehr.
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Der Angeklagte stellte den Sachverhalt gänzlich anders dar. Dass er nach dem Sex die Wohnung so schnell verlassen habe, erklärte der 37-Jährige so: „Wenn man als Mann kommt, dann war es das, da sind keine Gefühle dabei, da geht es ratzfatz.“ Das E-Bike habe er mit der Erlaubnis des Besitzers mitgenommen, möglicherweise habe in dem Fall aber auch ein Missverständnis vorgelegen.
Amtsgericht Köln verhängt zwei Jahre Haft
Am nächsten Tag habe er das Fahrrad zurückbringen wollen, sagte der 37-Jährige, doch da sei er schon von Polizisten überrascht und festgenommen worden. Auf Nachfrage des Richters sagte das Opfer, er habe dem Angeklagten das Fahrrad sicher nicht ausgeliehen. Dann hätte er diesem nämlich noch die Schlüssel für das Fahrradschloss und den abnehmbaren Akku mitgegeben.
Verteidigerin Madeleine Biberger forderte einen Freispruch für ihren Mandanten. Der Vorsitzende Richter Bernhard Krieg und dessen Schöffen waren anderer Meinung. Zwei Jahre Gefängnis ohne Bewährung lautete das Urteil gegen den Angeklagten, der wegen Körperverletzung, Betruges und Drogendelikten bereits mehrfach vorbestraft war. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.