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Video-AnalyseThomas Drach laut Gutachter „sehr wahrscheinlich“ der Täter

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Thomas Drach beim Prozess im Kölner Landgericht.

Köln – Der Reemtsma-Entführer Thomas Drach wird durch ein aktuelles Gerichtsgutachten schwer belastet. Anhand der Analyse mehrerer Überwachungsvideos bei Ikea in Köln-Godorf und Frankfurt am Main sei es „sehr wahrscheinlich“, dass der 62-Jährige diese ihm vorgeworfenen Raubüberfälle auf Geldboten begangen habe. Eine Rolle spielte dabei auch ein sogenannter „Watschelgang“.

Videogutachter George Rauscher aus Starnberg hatte vorhandene Überwachungsvideos von den Taten an den Möbelhäusern und am Flughafen Köln/Bonn mit Aufnahmen von Observationen der Polizei verglichen, die Drach und dessen mutmaßlichen Komplizen Eugen W. vor deren Festnahme zeigen sollen. Dabei hätten sich diverse Übereinstimmungen feststellen lassen.

Thomas Drach ist zu 95 bis 99 Prozent der Täter

Der muskulös sportliche Körperbau mit Fettansatz, Schädelform, Nasenpartie, der Abstand vom Jochbein bis zum Ohr oder die Stirnhöhe stimmten auf den Videos überein. Der Gutachter legte sich fest, dass es sich bei dem Täter bei einer Wahrscheinlich von 95 bis 99 Prozent um Thomas Drach halte. Für den Flughafen gelte lediglich eine „leicht überwiegende“ Wahrscheinlichkeit.

Einen nicht so großen Beweiswert maß der Sachverständige dem an Drach und dem Täter auf dem Überwachungsvideo festgestellten „Watschelgang“ durch dessen X-Beine bei. „Es ist unmöglich, eine Person allein am Gang zu identifizieren, weil es keine Daten darüber gibt, wie viele Menschen in Deutschland ein solches Gangbild haben“, stellte der Gutachter fest.

Angeklagter Thomas Drach äußert sich zu „Kölsch“-Aussage

Drachs mutmaßlicher Komplize Eugen W. könne anhand der vorhandenen Videos nicht identifiziert werden, Gutachter Rauscher hielt ihn als Täter lediglich für möglich. Für Verwirrung sorgte der Sachverständige im Saal, als er die Größe eines der Täter mit 1,62 Meter angab. „Das war Unsinn“, räumte der Gutachter ein. Beide Täter seine laut Analyse um die 1,80 Meter groß.

Beim Video vom Flughafen will der Gutachter zudem gehört haben, dass einer der Täter seinem Komplizen etwas mit „kölschem Dialekt“ zugerufen habe. „Herr Vorsitzender, das wäre doch entlastend“, entfuhr es da Drach, denn der aus den Niederlanden stammende Mitangeklagte „versteht ja gar kein Kölsch“. Das wäre zu klären, erwiderte Richter Jörg Bern schulterzuckend.

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Drach werden vier Raubüberfälle mit einer Beute von etwa 230.000 Euro vorgeworfen, seine Anwälte bestreiten das. Zuletzt hatte ein ehemaliger Mitgefangener mit der Aussage für Aufsehen gesorgt, Drach habe ihm gegenüber drei Taten zugegeben. Auch Eugen W. soll sich verplappert und eine mögliche Straferwartung genannt haben. Der Prozess am Landgericht wird fortgesetzt.