Ein möglicher Auftritt von Reemtsma-Entführer Thomas Drach im Zeugenstand war erneut Thema im Landgericht.
Kölner LandgerichtKehrt Thomas Drach als Zeuge zurück? Richter vertagt Entscheidung
Wird der Reemtsma-Entführer Thomas Drach nach seiner Verurteilung im Januar noch einen großen Auftritt vor dem Kölner Landgericht bekommen? Diese Frage war am Freitag das Thema im Prozess gegen den Niederländer Eugen W., Drachs mutmaßlichen Komplizen bei Raubüberfällen auf Geldboten. W.s Anwalt Wolfgang Heer bestand darauf, Drach im Verfahren als Zeugen zu hören.
Köln: Thomas Drach stimmt Zeugenaussage zu
Heer bestätigte in Saal 27 des Justizgebäudes, was der „Kölner Stadt-Anzeiger“ in dieser Woche bereits exklusiv berichtet hatte. So habe Drachs neuer Verteidiger Michael Hakner diesen in der JVA Köln-Ossendorf aufgesucht und persönlich zu einem möglichen Auftritt im Zeugenstand befragt. Und der deutschlandweit bekannte Schwerverbrecher habe einer Aussage grundsätzlich zustimmt.
Der Verteidiger von Eugen W. ließ verlauten, dass Drach den Niederländer entlasten würde. Der 63-Jährige sei demnach ein wichtiges Beweismittel. Heer erinnerte den Vorsitzenden Richter Jörg Michael Bern an den Grundsatz der Unmittelbarkeit. Der besagt, dass Richter ihre Urteile nur auf jene Wahrnehmungen stützen dürfen, die sie während der Hauptverhandlung gemacht haben.
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Kölner Landgericht: Entscheidung über Antrag steht noch aus
Bisher hat Richter Bern jedoch keine Anstalten gemacht, Drach als Zeugen zu laden. Dies wäre mit einem Vorlauf von mehreren Wochen verbunden, da Drach für gewöhnlich mit dem Helikopter zum Gerichtszentrum gebracht wurde und schwer bewaffnete Hundertschaften der Polizei das Gelände sicherten – um einen theoretisch möglichen Ausbruchversuch bereits im Keim zu ersticken.
Bern will den Antrag Heers auf Zeugenvernehmung Drachs, der im Rahmen der Plädoyers gestellt worden ist, auch offenbar erst in der Urteilsberatung entscheiden. Die eigentliche Frist für Anträge ist bereits abgelaufen, die Beweisaufnahme geschlossen. Das könnte darauf hindeuten, dass der Richter Drach letztlich nicht mehr hören will und keinen Beweiswert in einer möglichen Aussage sieht.
Mutmaßlicher Drach-Komplize klagt über Kopfschmerzen
Der Reemtsma-Entführer war vom Landgericht zu 15 Jahren Gefängnis und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus, ab diesem Zeitpunkt haben Drach und sein Anwalt vier Wochen Zeit für die Revisionsbegründung zum Bundesgerichtshof. Drach hatte von Richter Bern einen „glasklaren Freispruch“ gefordert.
Der Prozess gegen den mutmaßlichen Komplizen kam am Freitag nicht voran. Eugen W. hatte abermals über starke Kopfschmerzen geklagt, der Verhandlungstag wurde abgebrochen. Aus gesundheitlichen Gründen war W. bereits vom Drach-Verfahren abgetrennt worden. Staatsanwältin Sabrina Heimers hatte zuletzt zehn Jahre Gefängnis für den schweigenden Niederländer beantragt.