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Rewe-Raub in MarienheideGang des Angeklagten wird untersucht

Lesezeit 2 Minuten
Ein Schild weist auf das Landgericht in Köln hin.

Der Staatsanwaltschaft machte klar: „Objektiv sieht das sehr deutlich so aus, als wären Sie beteiligt gewesen.“

Im Prozess um den Rewe-Raub in Marienheide-Schemmen sagte der Staatsanwalt zum Angeklagten: „Er müsste mal Farbe bekennen“.

Für den 45-Jährigen, der sich vor dem Landgericht Köln wegen des Vorwurfes verantworten muss, er habe mit einem noch nicht identifizierten Mittäter einen Supermarkt im hessischen Ehringshausen und auch den Rewe-Markt in Marienheide-Schemmen überfallen, wird die Luft dünn. Das jedenfalls machte die Staatsanwaltschaft gestern klar: „Objektiv sieht das sehr deutlich so aus, als wären Sie beteiligt gewesen.“

Angeklagter hat nur die Tat in Hessen eingeräumt

Seine Beteiligung an der Tat in Hessen hat der Wipperfürther über seine Verteidigerin eingeräumt. Zu dem sehr ähnlich abgelaufenen Überfall in Schemmen hat er noch keine Aussage gemacht. Die Verteidigung zweifelt die Indizien, die gegen den Mann sprechen, an: DNA-Spuren am Klebeband, mit dem Supermarkt-Mitarbeiterinnen nach dem Überfall gefesselt worden sind, könnten über die Handschuhe des eigentlichen Täters übertragen worden sein. Dass sich ein Mobiltelefon des Angeklagten kurz vor dem Überfall in Schemmen in die dortige Funkzelle eingewählt habe, müsse auch nichts heißen. Sie habe gehört, je nach Wetterlage seien solche Daten sehr ungenau.

Und auch die Statur der beiden Täter, die von Überwachungskameras in Schemmen gefilmt worden sind, passe so gar nicht zum Körperbau des Angeklagten. Das Argument verlor allerdings an Schlagkraft, als der frühere Vorgesetzte und Freund des Mannes aussagte, der Angeklagte habe immer wieder stark zu- und wieder abgenommen.

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Bio-Mechaniker legt Gutachten vor

Der Bio-Mechaniker Wolfgang Potthast von der Kölner Sporthochschule, dessen Expertise auch in den Prozess gegen den Reemtsma-Entführer Thomas Drach eingeflossen war, hatte für sein aktuelles Gutachten die Bewegtbilder der beiden Überfälle verglichen und sollte beantworten, ob es in beiden Fällen dasselbe Täter-Duo war. Was verraten ihm Bewegungsmuster, Körper- und Schuhgröße und Eigenheiten beim Gehen über die Täter? Der eine Täter sei wahrscheinlich, der andere wahrscheinlich bis sehr wahrscheinlich identisch.

Der Verteidigerin war das zu vage. Auf ihren Antrag hin soll der typische Gang des Angeklagten jetzt unter Laborbedingungen untersucht und dann mit den Schemmen-Videos verglichen werden. Das wird den Prozess in die Länge ziehen, ein Urteil dürfte jetzt frühestens Ende Oktober fallen. Die Staatsanwaltschaft bemängelte den großen Aufwand, während der Angeklagte sich noch gar nicht geäußert habe. „Er müsste vorher mal Farbe bekennen und sagen: Ich war das nicht!“

Für einen Deal, der noch im Raum steht, schließt sich jetzt allerdings so langsam das Zeitfenster: Ein Geständnis, am Überfall in Schemmen beteiligt gewesen zu sein, hätte zu einer Höchststrafe von sechseinhalb Jahren Haft geführt. Dieses Angebot, so der Richter, werde er bald vom Tisch nehmen.