Das Mammut-Verfahren um den Reemtsma-Entführer Thomas Drach ist gleich aus zwei Gründen noch nicht abgeschlossen.
15 Jahre Haft und VerwahrungThomas Drach wehrt sich gegen Urteil – zweiter Prozess läuft weiter
Der frühere Reemtsma-Entführer Thomas Drach hat über einen seiner Verteidiger nun auch offiziell Revision gegen das wegen versuchten Mordes und schweren Raubes ergangene Urteil eingelegt. Das Landgericht hatte den 63-Jährigen am Donnerstag zu 15 Jahren Gefängnis und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Weiter geht das Verfahren gegen Drachs mutmaßlichen Komplizen.
Thomas Drach bezeichnete Anwalt als „Liebeskasper“
Nach der Urteilsverkündung hatte sich Drach noch im Gerichtssaal zu Wort gemeldet. Er wolle gegen das Urteil vorgehen und das zu Protokoll geben. Der Vorsitzende Richter Jörg Michael Bern wollte das aber nicht entgegennehmen, er sei nicht die Geschäftsstelle. Verteidiger Andreas Kerkhof übernahm das dann für seinen Mandanten, er legte schriftlich Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe ein.
Das Revisionsverfahren begleiten wird Kerkhof aber wohl eher nicht. Drach hatte dem erfahrenen Strafverteidiger kurz vor Ende des Mammut-Prozesses das Vertrauen entzogen und ihn als „Liebeskasper“ bezeichnet, der womöglich ein Auge auf Staatsanwältin Anja Heimig geworfen habe. Er habe sich nicht richtig für ihn eingesetzt. Drach kann nun einen neuen Pflichtverteidiger wählen.
Alles zum Thema Thomas Drach
- Rewe-Raub in Marienheide Gang des Angeklagten wird untersucht
- Nach Raub in Marienheide Prominenter Forensiker soll Angeklagten auf Videos identifizieren
- Urteil am Kölner Gericht Komplize von Thomas Drach muss lange ins Gefängnis
- Der Prozess gegen Thomas Drach (2) 2) 100 Verhandlungstage voller Kuriositäten
- Kölner Landgericht Kehrt Thomas Drach als Zeuge zurück? Richter vertagt Entscheidung
- Nächste Wendung Verurteilter Thomas Drach will jetzt als Zeuge in Kölner Raubprozess aussagen
- Der Prozess gegen Thomas Drach (1) Die Entführung von Jan Philipp Reemtsma
Prozess gegen mutmaßlichen Drach-Komplizen läuft weiter
Richter Bern und seine beiden Kolleginnen der Schwurgerichtskammer müssen jetzt zunächst das schriftliche Urteil absetzen. Da der Drach-Prozess fast zwei Jahre und genau 100 Verhandlungstage geführt wurde, können sie sich dafür mehrere Monate Zeit lassen. Bis zu einer möglichen Rechtskraft der Entscheidung bleibt Drach in Untersuchungshaft. Kippt das Urteil, müsste neu verhandelt werden.
Vorbei ist das Drach-Verfahren aber auch aus einem anderen Grund nicht. Am Montag wurde in Saal 112 gegen den mutmaßlichen Komplizen Eugen W. (56) weiterverhandelt – jedoch ganz unaufgeregt ohne bewaffnete Polizisten, Sperrungen und Blitzlichtgewitter. Der Niederländer soll an drei Raubüberfällen am Flughafen Köln/Bonn, in Frankfurt am Main und Limburg an der Lahn beteiligt gewesen sein.
Köln: Niederländer drohen ebenfalls 15 Jahre Gefängnis
W. hatte zunächst mit Drach auf der Anklagebank gesessen, wurde aber vom Verfahren abgetrennt, da er immer wieder unter Schmerzen geklagt hatte. Das hatte zu diversen Abbrüchen von Verhandlungstagen geführt. Um den Hochsicherheitsprozess nicht noch weiter zu verzögern, hatte der Richter schließlich die Reißleine gezogen. Über Beschwerden klagte W. zuletzt nicht mehr.
Richter Bern machte am Montag deutlich, auch in diesem Prozess aufs Tempo drücken zu wollen. Bern will zunächst eine Frist für weitere Beweisanträge setzen. Aufgrund von Urlaubsplanungen wird ein Urteil aber wohl nicht vor März fallen. Eugen W. schweigt bisher und lässt sich derzeit unter Protest im Rollstuhl in den Gerichtssaal bringen. Dem Niederländer drohen ebenfalls 15 Jahre Haft.