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Protestaktion in KölnMutmaßlicher Drach-Komplize wird an Rollstuhl gefesselt in Saal geschoben

Lesezeit 2 Minuten
Der Niederländer Eugen W. ist als mutmaßlicher Komplize von Thomas Drach ebenfalls in Köln angeklagt.

Der Niederländer Eugen W. ist als mutmaßlicher Komplize von Thomas Drach ebenfalls in Köln angeklagt.

Der mutmaßliche Komplize von Drach wollte nicht zu seinem Prozess erscheinen. Der Richter ordnete die skurrile Zwangsvorführung an.

Das Verfahren um den mutmaßlichen Komplizen von Thomas Drach kommt offenbar nicht mehr ohne skurrile Szenen aus. Am Mittwoch weigerte sich der Angeklagte Eugen W., sich aus dem Zellentrakt des Kölner Landgerichts vorführen zu lassen. Wachtmeister fesselten ihn danach mit Handschellen an einen Rollstuhl und schoben ihn über den Flur in den Gerichtssaal.

Köln: Protest gegen Ausschluss des Verteidigers

Der Niederländer, dem Mittäterschaft und Beihilfe an mehreren Raubüberfällen auf Geldboten vorgeworfen werden, drückte laut eigenen Aussagen seinen Protest dagegen aus, dass Anwalt Wolfgang Heer nicht mehr im Saal an seiner Seite sitzen dürfe. Heer war vom Richter nach mehreren Vorfällen, unter anderem Schmähungen, als Pflichtverteidiger abgesetzt worden.

Heer hätte als Wahlverteidiger weitermachen können, legte aber keine Vollmacht des Mandanten vor. Der Vorsitzende Richter Jörg Michael Bern hatte ihn daraufhin des Sitzungsbereichs verwiesen, Heer darf bis zu einer ausreichenden Legitimation nur noch im Zuhörerbereich sitzen. Zuletzt wurde Heer aus dem Saal geworfen, weil er ständig mit dem Smartphone hantiert hatte.

Kölner Oberlandesgericht bestätigt Absetzung als Pflichtverteidiger

Am Mittwoch tauchte Anwalt Heer nicht zum Prozess auf. Der verbliebene Pflichtverteidiger beantragte eine Unterbrechung, der Mandant widerspreche der Fortführung der Verhandlung ohne Heer. Dem kam Richter Bern nicht nach. Es liege an Eugen W., eine Vollmacht zu unterschreiben oder entsprechendes zu Protokoll zu erklären. Das lehnte dieser aber weiterhin ab.

Zuletzt hatte das Oberlandesgericht (OLG) die Absetzung Heers als Pflichtverteidiger bestätigt und dessen Beschwerde abgewiesen. Heer habe die Grenzen einer angemessenen und sachbezogenen Verteidigung überschritten. Auch die Abtrennung des Verfahrens vom Drach-Prozess wurde bestätigt, nachdem W. mehrfach aus gesundheitlichen Gründen ausgefallen war.

Parallel-Verfahren gegen Thomas Drach tritt auf der Stelle

Während im Verfahren gegen Eugen W. ein Sachverständiger weiter befragt wurde, tritt der Hauptprozess gegen Thomas Drach auf der Stelle. Das Beweisprogramm ist laut Richter längst absolviert. Aufgrund diverser noch nicht beschiedener Ablehnungsanträge gegen die Richter, die Drach und seine Anwälte gestellt hatten, konnte jedoch zuletzt noch nicht plädiert werden.

Thomas Drach droht eine lebenslange Haftstrafe und Sicherungsverwahrung. Zweimal soll er auf Geldboten geschossen, diese schwer verletzt haben. Den Abschluss des seit Februar 2022 laufenden Prozesses sehnen vor allem die Anwohner rund um das Justizgebäude herbei. Der Reemtsma-Entführer wird meist per Helikopter gebracht, es daher immer wieder zu Straßensperrungen.