Der 52-Jährige hatte mehrere Wochen lang Arbeitslosengeld bezogen, obwohl er bereits einen Job gefunden hatte.
Auf Kosten der AllgemeinheitKölner betrügt Arbeitsagentur um mehrere tausend Euro
Wegen Betrugs zulasten der Arbeitsagentur hat das Kölner Amtsgericht am Freitag einen 52-jährigen Mann zu einer Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro (60 Tagessätze à 25 Euro) verurteilt. Er hatte sich geständig gezeigt.
Vom 8. August bis zum 30. September 2020 bezog er insgesamt rund 2360 Euro Arbeitslosengeld, obwohl er über eine Zeitarbeitsfirma wieder in Lohn und Brot gekommen war. 35 Stunden pro Woche war er als Produktionsmitarbeiter tätig. Erst Ende September setzte er die Agentur davon in Kenntnis, er habe Arbeit gefunden, flunkerte aber, sie würde am 5. Oktober beginnen.
Angeklagter ist mittlerweile wirklich arbeitssuchend
Dafür, dass er es vorher nicht allein aus Versehen unterließ, die Arbeitsagentur zu informieren, sondern Kalkül im Spiel war, spricht der Umstand, das er am 11. August jenes Jahres, bei einem Termin mit seiner Kundenbetreuerin, die Veränderung seiner Situation unerwähnt ließ und davon redete, die Bewerbungen würden „laufen“. So ist es in einem Gesprächsvermerk der Mitarbeiterin festgehalten.
Dem Angeklagten blieb in dem kurzen Prozess kaum mehr, als alles zuzugeben. Peinlich berührt musste er sich von der Amtsrichterin anhören, er habe auf Kosten der Allgemeinheit gelebt. 1000 Euro habe er bereits zurückgezahlt, sagte er, den Rest wolle er, wenn möglich, in Raten abstottern. Denn finanziell steht er sich nicht gut: Er ist wieder arbeitslos. Obendrauf kommt nun die Geldstrafe. (cs)