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Hauptbahnhof Köln27-Jähriger in Haft, nachdem er zu nah an kostümierten Frauen stand

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Der Vorfall ereignete sich am Kölner Hauptbahnhof.

Köln – Als zwei kostümierte Frauen am Ticketautomaten im Kölner Hauptbahnhof standen, kam ihnen ein männliches Trio immer näher. Polizisten beobachteten die Szene, fragten die Damen: „Fühlen Sie sich belästigt?“ Die verneinten. Trotzdem landete einer der Männer im Gefängnis. Vorwurf: Widerstand. Im Schnellverfahren fand sich der Angeklagte nun im Kölner Amtsgericht wieder.

Köln: Mann will Personalien nicht preisgeben

Die Polizisten hatten die Männer nach ihren Personalien gefragt. Während zwei ihre Pässe zeigten, sträubte sich einer der Herren. Nachdem die Polizisten den 27-Jährigen mit zur Wache der Bundespolizei im Bahnhofsgebäude genommen hatten, eskalierte die Situation.

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Als die Beamten die Fingerabdrücke des Mannes für den „Fast ID“-Scanner zwecks Identitätsfeststellung nehmen wollten, ballte der seine Fäuste. „Wir haben ihn mit Handfesseln fixiert“, sagte ein Polizist bei der Verhandlung im Amtsgericht, der Fingerabdruck habe aber nichts ergeben. Dann habe man eine Meldebescheinigung aus Österreich bei dem Mann gefunden.

Kölner Hauptbahnhof: Polizisten fixieren Randalierer

Offenbar durch Alkohol enthemmt stieß der Mann wüste Beschimpfungen und Drohungen gegen die Polizeibeamten aus. Als er gegen die Tür der Gewahrsamszelle trat, legten ihm die Beamten noch Fußfesseln an. Der Mann strampelte so sehr, dass sich ein Polizist dabei auf dessen Beine legen musste.

Der Randalierer wurde danach in die JVA Ossendorf gebracht und wartete dort einige Tage auf seinen Prozess. Der wurde im sogenannten beschleunigten Verfahren durchgeführt, das meist Beschuldigte ohne festen Wohnsitz in Deutschland trifft.

Amtsgericht Köln setzt Geldstrafe fest

„Ich entschuldige mich, ich war besoffen und nicht mehr konzentriert“, sagte der 27-Jährige. Die Richterin setzte letztlich eine Geldstrafe von 500 Euro fest.

Einen tätlichen Angriff oder versuchte Körperverletzung sah die Richterin entgegen der Anklageschrift nicht, da die Tritte und Schläge des Angeklagten nicht gezielt stattfanden. Verurteilt wurde der Mann wegen Widerstand und Beleidigung. Er wurde nach dem Urteil aus der Haft entlassen.