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Über NRW-DurchschnittMehr als jeder vierte Vater in Köln nimmt Elternzeit

Lesezeit 2 Minuten
Junger Vater sitzt mit seinem Kind auf einem pinkfarbenen Dreirad (Symbolbild)

Junger Vater sitzt mit seinem Kind auf einem Dreirad (Symbolbild)

Der Trend unter den Vätern, Elternzeit zu nehmen, steigt in Köln im Vergleich zu vorherigen Jahren.

Nach den aktuellen Daten des Statistischen Landesamts NRW haben in Köln im Jahr 2022 18.824 Menschen Elterngeld bezogen, 7.453 davon waren Väter. „Damit haben 28,4 Prozent der Väter in Köln die Elternzeit in Anspruch genommen, 2020 waren es nur 27,4 Prozent“, sagt Michael Lobscheid von der Krankenkasse „IKK classic.“ Zum Vergleich: Durchschnittlich beziehen NRW weit 24,5 Prozent der Väter Elternzeit.

Auffällig sei, dass die Väter in NRW im Durchschnitt lediglich vier Monate Elterngeld beziehen, während es bei den Müttern 15 Monate seien. Ein Grund hierfür sei auch: Männer verdienen häufig mehr als Frauen. Das spiegele sich deutlich in der Höhe des Elterngeldes wider. „Das durchschnittliche monatliche Elterngeld bei den Vätern lag 2022 in NRW bei 1.284 Euro, das der Mütter nur bei 880 Euro“, so Lobscheid.

Elterngeld: Entscheidend ist Durchschnittseinkommen vor der Geburt

Die Höhe des Basiselterngeldes orientiert sich am Durchschnittseinkommen vor der Geburt. Es beträgt monatlich mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro. Die Leistung muss schriftlich bei der kommunalen Elterngeldstelle beantragt werden.

Elterngeld ist eine staatliche Leistung für junge Familien. Es soll einen finanziellen Ausgleich schaffen, wenn Eltern nach der Geburt ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Die Transferzahlung gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt nicht gearbeitet haben.

Auch Alleinerziehende nutzen Elterngeld

Elterngeld gibt es in den drei Varianten Basiselterngeld, Elterngeld-Plus und Partnerschaftsbonus. Basiselterngeld kann bis zu zwölf Monate in Anspruch genommen werden. Wenn beide Elternteile diese Leistung beantragen und mindestens einer von ihnen nach der Geburt weniger Einkommen hat als davor, sogar bis zu 14 Monate.

Die zwei zusätzlichen Monate werden „Partnermonate“ genannt. Sie können auch von Alleinerziehenden genutzt werden. Der Zeitraum kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Sie können gleichzeitig oder abwechselnd Elterngeld beziehen. Die Mindestbezugsdauer beträgt zwei Monate, die maximale zwölf Monate. Jeder Monat, in dem beide Elternteile gleichzeitig Basiselterngeld erhalten, wird mit zwei Monaten Bezugsdauer angerechnet.

Das Elterngeld-Plus verdoppelt den Leistungszeitraum, halbiert aber die monatliche Bezugshöhe. Für Eltern, die während des Bezugs Teilzeit arbeiten, gelten besondere Regelungen. Mit dem Partnerschaftsbonus können unter bestimmten Voraussetzungen vier weitere Elterngeld-Plus-Monate genutzt werden. (red)