Köln – Ein ehemaliger Betriebswirt konnte im Berufungsverfahren eine Geldstrafe wegen Widerstands gegen Polizisten abwehren. Nachdem der Rentner sich entschuldigt hatte, sprach Richter Theodor Schwingeler lediglich eine Verwarnung aus und milderte damit das Urteil der ersten Instanz ab. Eine angeregte Einstellung des Verfahrens machte die Staatsanwältin allerdings nicht mit. Aus Prinzip.
Polizisten verfolgen taumelnden Rentner
Im Februar vergangenen Jahres hatte der 70-Jährige etwas taumelnd eine Kneipe in Rondorf verlassen und war dabei Polizisten aufgefallen. Als der Rentner dann in sein Auto gestiegen und losgefahren war, wollten die Streifenbeamten den Mann kontrollieren. Die Situation eskalierte, als der Angeklagte zu einem weiteren Alkoholtest mit auf die Polizeiwache genommen werden sollte.
Der Angeklagte hatte in erster Instanz ausgesagt, dass er beim Vorfall nach einem noch nicht ganz ausgeheilten Oberschenkelbruch schlecht zu Fuß gewesen sei, was das Torkeln erkläre, auch habe er ein Jahr zuvor einen Schlaganfall erlitten. Er sei völlig überrascht gewesen, dass plötzlich ein Streifenwagen an seinem Grundstück gestanden und die Schranke zur Zufahrt blockiert hätte.
Angeklagter wehrt sich gegen Festnahme
Er habe dann freiwillig einen Atemalkoholtest abgegeben. Das Testgerät schlug aus, der Wert lag knapp unter dem strafbaren Bereich. Die Polizisten wollten den Autofahrer daraufhin mit zur Wache nehmen. Laut Anklage habe der Rentner dann mit seiner Krücke hantiert, die Beamten geschubst und sich quer auf die Rückbank des Streifenwagens gelegt und mit den Füßen gestrampelt.
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Er habe überall Fußabdrücke auf der Kleidung gehabt, sagte ein Beamter aus. Auch Beleidigungen soll der Angeklagte die Beamten beleidigt haben. Der Rentner fühlte sich im Recht, man sei ruppig mit ihm umgegangen. Gegen eine vom Amtsgericht ergangene Geldstrafe von 750 Euro hatte Verteidiger Claus Eßer Berufung eingelegt, sodass es im Landgericht zum neuen Prozess kam.
Staatsanwältin lehnt Einstellung aus Prinzip ab
Richter Schwingeler stellte schnell fest, dass er das Urteil der ersten Instanz für angemessen halte. Er konnte sich aber eine Einstellung des Verfahrens vorstellen, sollte der Angeklagte die Vorwürfe einräumen. Das tat dieser dann zähneknirschend auch. Die Staatsanwältin sperrte sich dagegen. Gewalt gegen Polizisten solle grundsätzlich nicht eingestellt werden, so die Vorgabe der Behörde.
Im konkreten Fall kam hinzu, dass sich einer der Polizisten noch immer nachhaltig beeindruckt zeigte. Eine Entschuldigung wollte dieser nicht annehmen. Der Richter sprach im Urteil eine Verwarnung aus. Und übertraf den Antrag der Staatsanwältin, indem er als Auflage 200 Euro Geldbuße festsetzte. Damit der Angeklagte auch spüre, so der Richter, „dass man Polizisten nicht Arschloch nennt“.