AboAbonnieren

Urteil gefallenMitarbeiter der Kölner Uniklinik ließ sich für Aufträge bestechen

Lesezeit 3 Minuten
Uniklinik_Köln

Ein Mitarbeiter der Kölner Uniklinik musste sich vor Gericht verantworten.

Köln – Ein ehemaliger Mitarbeiter der Kölner Uniklinik musste sich am Freitag wegen Bestechlichkeit vor dem Kölner Amtsgericht verantworten. Nachdem der 62-Jährige die Vorwürfe im Vorfeld stets abgestritten hatte, machte er bei der Verhandlung in Saal 33 des Justizgebäudes reinen Tisch. „Ja, es stimmt, ich habe einen großen Fehler gemacht“, sagte der Angeklagte, der für die Vergabe von Aufträgen im Bereich der Abfallwirtschaft der Uniklinik diverse Handgelder verlangt hatte.

Angeklagter koordinierte Abfallentsorgung der Klinik

Der Angeklagte koordinierte für die Uniklinik beziehungsweise deren Tochterunternehmen Medfacilities die Abfallentsorgung und sollte in dem Zusammenhang auch Angebote von Firmen einholen. Als er den Posten übernahm, war bereits ein Unternehmen aus Essen für die Uniklinik tätig. Damit diese die Aufträge behielten, hatte der Beschuldigte immer wieder Geldbeträge verlangt, die zum Nachteil der Klinik teilweise auf die Rechnungen aufgeschlagen wurden.

Staatsanwalt Jens Scherf listete fünf Fälle in seiner Anklageschrift auf, die Richter Amand Scholl später als „lediglich die Spitze des Eisbergs“ bezeichnete. Zwischen Mai 2017 und Juli 2018 hatte die beauftragte Firma die Aufträge zur Entsorgung von Regalen aus der Patientenbücherei und zur Innenreinigung eines Fettabscheider aus Gebäude 7 erhalten, außerdem führte der Betrieb Entrümpelungen in der Frauenklinik, im Zentrum für ambulante Chirurgie und der Anatomie durch.

Vater des Firmen-Chefs erstatte Anzeige

Die Anklage spricht von Beträgen von mehrfach 20 Euro bis hin zu 300 Euro, die der Uniklinik-Mitarbeiter pro Auftrag verlangt und auch bekommen haben soll. Zur Anzeige gebracht hatte den Fall der Vater des Geschäftsführers des betroffenen Familienbetriebs aus Essen. Insgesamt habe der Angeklagte 8000 Euro kassiert, auch durch den Verkauf von Schrottteilen und der Nutzungserlaubnis von Müllcontainern der Firma Remondis auf dem Kölner Klinikgelände.

„Ich habe das irgendwann nicht mehr eingesehen, wir mussten die überhöhten Rechnungen ja auch versteuern“, sagte der Anzeigenerstatter im Zeugenstand, „das war Schwarzgeld und wir mussten das als Gewinn verbuchen.“ Mehrere Jahre habe man bereits für die Uniklinik gearbeitet, bis der Angeklagte – neu auf dieser Position – die Hand aufgehalten habe. Mal habe der Auftraggeber 20 Euro verlangt, dann aber auch 100, 150 oder 300 Euro pro Auftrag.

Klinik-Mitarbeiter stritt zunächst alle Vorwürfe ab

Nach Aufkommen der Vorwürfe hatte der Klinik-Mitarbeiter ein strafbares Verhalten vehement bestritten und eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung gestellt. Der Staatsanwalt appellierte an den Angeklagten, die Anzeige nun zurückzunehmen. In einem Prozess vor dem Arbeitsgericht hatte sich der Mann mit seinem Arbeitgeber auf ein Ende des Beschäftigungsverhältnisses gegen eine Zahlung von 20.000 Euro an den Mitarbeiter geeinigt.

Das könnte Sie auch interessieren:

Der Angeklagte relativierte sein Geständnis im Laufe der Verhandlung, vielmehr hätten ihm die Mitarbeiter der Firma immer mal wieder ungefragt Geld zugesteckt, aber nur bis zu 20 Euro, die er ja annehmen dürfe. Das wertete der Richter als Schutzbehauptung und verhängte eine Geldstrafe von 7500 Euro (150 Tagessätze zu je 50 Euro). Staatsanwalt Scherf sprach zuvor von einem eingespielten System, für das der Angeklagte erhebliche kriminelle Energie aufgewendet habe.

Uniklinik: Nach Kenntnis von dem Mitarbeiter getrennt

„Wir haben uns nach Kenntnis der Vorfälle sofort von dem Mitarbeiter getrennt“, so ein Sprecher der Uniklinik auf Anfrage des „Kölner Stadt-Anzeiger“. „Die Mitarbeiter im Bereich Auftragseinholung und -beauftragung wurden und werden regelmäßig für das korrekte Verhalten sensibilisiert“, so der Sprecher weiter. Für Prüfung und Freigabe von Aufträgen gelte das Vier-Augen-Prinzip unter Beteiligung der Abteilungsleitung.

Richter Scholl bemerkte, dass den Verantwortlichen der Essener Firma lange Zeit nicht geglaubt wurde, die Uniklinik vergab in der Folgezeit keine Aufträge mehr an sie. Ihre Angaben im Zeugenstand seien sehr glaubhaft gewesen, zumal sie durch die Anzeige nur Nachteile erfahren hätten. Der Familienbetrieb, in dem Vater und zwei Söhne arbeiteten, existiert mittlerweile nicht mehr, vor Gericht gaben alle drei Männer an, derzeit arbeitslos zu sein.