Kölner Amtsgericht fahndetMutmaßlicher Sexualstraftäter erscheint nicht vor Gericht
Köln – Ein mutmaßlicher Sexualstraftäter ist vom Kölner Amtsgericht zur Fahndung ausgeschrieben worden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft hat der Amtsrichter am Donnerstag den Haftbefehl gegen einen 25-jährigen iranischen Asylanten inkraft gesetzt, nachdem der Mann nicht zum Prozess erschien. Ihm wird versuchte Vergewaltigung vorgeworfen.
Bereits im vergangenen Jahr hatte der Prozess in derselben Sache schon einmal angestanden, auch da musste der Angeklagte mit der Polizei vorgeführt werden, weil er von sich aus nicht gekommen war.
Gutachten zu Lasten des Angeklagten
Laut Anklage soll er zum Auftakt der Karnevals-Session am 11.11. 2018 spätabends im Rheinauhafen eine junge Frau versucht haben zu vergewaltigen. In einer ersten Verhandlung hatte er die Vorwürfe bestritten und behauptet, man habe einvernehmlich Zärtlichkeiten ausgetauscht. Das Opfer hingegen hatte erklärt, gegen seinen Willen vom Täter in eindeutiger sexueller Weise bedrängt worden zu sein.
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Nur durch laute Hilfeschreie habe der Mann dann von seinem Vorhaben, sie zu vergewaltigen, abgelassen und die Flucht angetreten. Erst Monate später wurde er festgenommen: Die beim Opfer sichergestellte DNA hatte zu einem Treffer geführt, weil der angeblich nicht vorbestrafte Mann seine Fingerabdrücke als Asylant in einer DNA-Kartei abgegeben hatte. Der Prozess im August vergangenen Jahres war dann unterbrochen worden, weil das Gericht ein Glaubwürdigkeitsgutachten des Opfers einholen wollte. Das liegt jetzt vor und ist nach Aussagen der Nebenklage-Anwältin eindeutig und geht zu Lasten des Angeklagten.