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Fußgänger fühlen sich übergangenNeue Regeln für Kölner Außengastronomie sorgen für Ärger

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Anne Grose von Fuss e.V.

Mehr Platz für Fußgänger fordert Anne Grose, Vorsitzende des Ortsvereins Köln von Fusse.V.

In Köln reicht bei Außengastronomie künftig ein 1,5 Meter breiter „Restgehweg“ plus Sicherheitsabstand. Schon das Vokabular empfindet der Kölner Fuss e.V. als Unverschämtheit.

Restgehwegbreite. Allein der Begriff im neuen Regelwerk für die Außengastronomie in Köln sorgt beim Verein Fuss e.V. für Aufregung. Der 28 Seiten umfassende Leitfaden soll dem Wildwuchs auf Gehwegen und Parkplätzen ein Ende setzen und für mehr Aufenthaltsqualität sorgen. Am Donnerstag steht das Papier im Stadtrat zur Abstimmung. Dass es angenommen wird, gilt als sicher.

„Wir haben an den Konsultationskreisen zur Erarbeitung zwar teilgenommen, unsere Eingaben sind aber nicht berücksichtigt worden“, sagt Anne Grose, Sprecherin der Kölner Ortsgruppe des Fuss e.V. „Wir sind mit diesen regelwidrigen Maßen keineswegs einverstanden und haben das bei den Beratungsgesprächen auch gesagt, aber kein Gehör gefunden.“

Für Außengastronomie vor allem Parkplätze nutzen

Der Verein stößt sich vor allem an der sogenannten Restgehwegbreite, die in bestehenden Straßen 1,5 Meter plus einen Sicherheitsabstand betragen soll. Das widerspreche sämtlichen Empfehlungen und Richtlinien. Halte man sich an die Empfehlung der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV), brauchen zwei Fußgänger, die sich begegnen, jeweils mindestens einen Meter Platz. Die Seitenräume zur Straße oder zur Häuserwand hinzugerechnet, liege die Regelbreite bei 2,5 Meter, das ist ein Meter mehr als für Fußgänger im neuen Leitfaden. Der Verein fordert die Einhaltung dieser Standardmaße für Gehwege. Wo möglich, müsse die Außengastronomie auf die Parkflächen verlegt werden.

In allen Umfragen zum Sicherheitsgefühl von Fußgängern liege Köln grundsätzlich auf den hinteren Plätzen. Die Unzufriedenheit sei groß. Vor allem die zugestellten Gehwege durch Außengastronomie seien ein Ärgernis.

Im Gänsemarsch durch die Stadt?

Anne Grose führt als Beispiel die Neusser Straße in den Einkaufszonen in Nippes und im Agnesviertel an. Dort seien bereits jetzt sehr viele Fußgänger unterwegs. „Außengastronomie und eine 1,5 Meter breite Gehbahn? Sollen die Menschen im Gänsemarsch durch die Stadt gehen? Und was ist mit jenen, die auf einen Rollator oder Rollstuhl angewiesen sind? Dürfen die nicht mehr hindernisfrei begleitet werden?“ Ein Gehweg müsse ein Gehweg bleiben.

„Wir müssen diese Verkehrsform genauso prioritär behandeln, wie das mit Autos auf der Fahrbahn selbstverständlich ist“, fordert Grose. „Wir haben nichts gegen Außengastronomie. Auch Fußgängerinnen und Fußgänger freuen sich darüber, wenn sie draußen sitzen können. Kaum jemand fährt doch mit dem Auto oder dem Rad bis zum Lokal, die meisten Gäste kommen doch zu Fuß.“

Immerhin schreibt der Leitfaden vor, dass bei Straßen und in Bereichen, wo sich besonders viele Menschen aufhalten, im „Einzelfall das Mindestmaß der hindernisfreien Gehbahn entsprechend breiter anzusetzen ist und die Fläche für Außengastronomie entsprechend reduziert wird“. Als Beispiel wird in der Broschüre die Schildergasse angeführt. Das geht der Ortsgruppe Köln des Fuss e.V. nicht weit genug.