Die Kölner Polizei kennt den Mann schon lange. Für vier Fahrrad-Diebstähle wurde er nun verurteilt.
Lange Liste an VorstrafenNotorischer Fahrraddieb muss für ein Jahr und zehn Monate in Haft
Als Fahrraddieb ist Heinz M. (Name geändert) bei der Kölner Polizei bekannt wie ein bunter Hund. Am Mittwoch musste der 66-Jährige erneut im Amtsgericht erscheinen. Wegen vier Diebstählen wurde er zu einem Jahr und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Das Schöffengericht stufte die Taten als gewerbsmäßig ein.
Vier der fünf angeklagten Fälle hatte der Angeklagte eingeräumt. In diesem Februar stahl er auf dem Breslauer Platz ein Fahrrad im Anschaffungswert von 899 Euro, indem er es wegschob, weil das Hinterrad mit einem Schloss gesichert war. Im Mai brachte er vor dem Justizzentrum an der Luxemburger Straße ein über 1000 Euro teures Fahrrad an sich, das ebenfalls abgeschlossen war. Eine Kommissarin, die gerade von einer Zeugenaussage kam, beobachtete den Vorgang. Heinz M. schob das Gefährt, dessen Hinterrad blockiert war, Richtung Eifelwall, versuchte vergeblich, das Schloss mit einem Winkelschleifer zu knacken, und stellte es vor dem Historischen Archiv ab. Da sprach ihn die Kommissarin an.
Ebenfalls im Mai entwendete er vor einem Geschäft in der Mittelstraße ein Rad, das rund 600 Euro gekostet hatte. Beim vierten Diebstahl, der am 26. Juni geschah, kam Moderator Marco Schreyl ins Spiel. Er hatte sein hochwertiges Rad am WDR-Funkhaus abgestellt. M. beseitigte das Spiralschloss mit einem Bolzenschneider. Schreyl sah, wie er mit dem Rad das Weite suchte, und machte geistesgegenwärtig Fotos.
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Lange Liste an Vorstrafen
In einem Fall stellte das Gericht das Verfahren ein, weil er sich ad hoc nicht aufklären ließ. Der Angeklagte hatte sich an den Köln Arcaden in Kalk mit einem Bekannten getroffen, um – wie er behauptete – von ihm verbilligten Whisky zu kaufen. Polizisten erkannten ihn und stellten ein gestohlenes Rad sicher. Nach der Aussage von Heinz M. stammte es von dem anderen Mann; er selber habe damit nur „eine Runde auf dem Platz“ gedreht.
Verteidigerin Eva Kuhn sagte, ihr Mandant habe die Taten unter Suchtdruck begangen. Nach Schicksalsschlägen, vor allem wegen des Tods seiner Frau vor sieben Jahren, habe er den Boden unter den Füßen verloren und sei von Alkohol und Kokain abhängig geworden. Er habe vom Geld des Jobcenters gelebt und in Notunterkünften gewohnt. Mit dem Verkauf der gestohlenen Räder habe er seine Sucht finanziert.
Allerdings ist der langen Liste seiner Vorstrafen zu entnehmen, dass er schon 1996 im Besitz von Kokain gewesen war. Doch damals sei der Konsum nicht suchtartig gewesen, sagte Kuhn. Nach Jahren des Verfalls sei ihr Mandant – ein „alter, kranker Mann“ – nun bereit, eine Therapie zu machen. Im Gefängnis abstinent geworden, habe er einer seiner beiden Töchter versprochen, künftig die Finger von Alkohol und Drogen zu lassen, beteuerte der Angeklagte. „Das Versprechen wird nicht gebrochen.“
Keine günstige Sozialprognose
Der gute Vorsatz möge ehrlich sein, doch „wir glauben Ihnen nicht, dass sie das durchhalten“, sagte der Vorsitzende Richter in der Begründung des Urteils, das dem Antrag der Staatsanwaltschaft entsprach. Gegen den Angeklagten spreche die Vielzahl der Vorstrafen und auch, dass er die Taten unter drei laufenden Bewährungen verübt habe und die Verbüßung von Haftstrafen ausstehe, gegen die M. kurz vor dem Diebstahl am Funkhaus die Berufung zurückgezogen hatte.
Nach all dem, was passiert sei, „kann Ihnen zurzeit kein Mensch eine günstige Sozialprognose ausstellen“, sagte der Vorsitzende. Die neue Strafe zur Bewährung auszusetzen komme nicht infrage, auch nicht, den Haftbefehl aufzuheben.