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„Das wollte ich nicht“Kölnerin zeigt Vergewaltiger an und bereut es beim Urteil

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Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Ingo Lindemann beim Prozessauftakt im Landgericht Köln. 

Köln – Mit einer außergewöhnlichen Szene endete am Freitag vor dem Landgericht ein Prozess um mehrfache Vergewaltigung. Denn als der Vorsitzende Richter Oliver Schmakowski das Strafmaß von vier Jahren und neun Monaten Haft für den Täter verkündete, brach das Opfer in Tränen aus. Nicht aus Erleichterung, sondern, weil sie Schuldgefühle hatte. „Das wollte ich nicht“, rief die Frau im Saal.

Partnerin im Tiefschlaf mehrfach vergewaltigt

„Schon gut“, war die Reaktion des Angeklagten, der nach den Plädoyers mit einer solchen Strafe rechnen musste. Der Täter und sein Opfer hatten eine jahrelange Beziehung geführt, aus der ein Sohn hervorgegangen war, der heute zehn Jahre alt ist. Der Vater sollte sich nach dem Willen der Frau trotz allem weiter um das Kind kümmern, was nun über Jahre nicht möglich sein wird.

Der Angeklagte hatte es zu acht Gelegenheiten ausgenutzt, dass seine Lebenspartnerin sich nach erheblichem Alkoholkonsum im Tiefschlaf befunden hatte, aus der sie nichts zu wecken schien. Der 48-Jährige missbrauchte die Frau gegen ihre Willen und wandte dabei perverse Sex-Praktiken an. Seine Taten filmte er mit dem Handy. Im Prozess wurde das Material von fast fünf Stunden gesichtet.

Opfer entdeckt am Computer zufällig Videos

Zufällig hatte die Frau die demütigenden Aufnahmen auf dem Computer ihres Lebensgefährten entdeckt, er hatte sie in einem Dateiordner mit dem Titel „Muttis Erotik“ abgespeichert. Die Geschädigte sicherte die Daten auf einem USB-Stick, dann konfrontierte sie ihren Lebenspartner. Der hatte sich direkt entschuldigt und die Videos vor den Augen der Frau von seinem PC gelöscht.

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Sie hätte die Taten nicht angezeigt, wenn sie gewusst hätte, welche Folgen das für den Mann habe, hatte das Opfer laut Richter Schmakowski geäußert und Mitleid gezeigt. Zurückziehen konnte die Frau ihre Anzeige nicht mehr, aufgrund der Schwere der Vorwürfe musste die Staatsanwaltschaft schon von Amts wegen ermitteln. Aufgrund der Videos war die Beweislage eindeutig.

„Ein guter Mensch, der etwas Schlechtes getan hat“

Die Aufnahmen belegten laut Richter anhand von Schnarchgeräuschen eindeutig, dass das Opfer bei den Taten nicht bei Bewusstsein war. Positiv wurde dem Täter sein frühes Geständnis angerechnet. Auch über seinen Verteidiger Ingo Lindemann hatte er beim Prozess alles eingeräumt und keine Ausflüchte gesucht. Etwa, dass seine Lebensgefährtin solche Handlungen grundsätzlich gebilligt habe.

Opfer-Anwältin Monika Müller-Laschet zeigte sich relativ zufrieden mit dem Urteil. Sie habe ihrer Mandantin erklärt, dass es sich nicht um eine harte, sondern angesichts der Vielzahl der Fälle um eine vergleichsweise milde Strafe gehandelt habe. Einig waren sich die Beteiligten laut Müller-Laschet in einem Punkt: Der Angeklagte, sei „ein guter Mensch, der etwas Schlechtes getan hat“.