Der Bebauungsplan, den die Stadt Köln für den Ausbau des FC-Trainingsgeländes vorbereitet hat, war dilettantisch. Das hätte sich mit besserer Arbeit verhindern lassen. Ein Kommentar.
Kommentar zum FC-UrteilStadt Köln erleidet eine peinliche Niederlage
Sieben Jahre sind vergangen, seit die Stadtverwaltung der Politik die Ausbaupläne des 1. FC Köln im Grüngürtel vorgestellt hat – seit Donnerstag steht fest, dass der Bundesligist sie so nicht umsetzen darf.
Dass das Vorhaben nun ausgerechnet an den vier Kleinspielfeldern scheitert, dürfte für die FC-Verantwortlichen besonders bitter sein – denn diese Spielfelder hat der Klub selbst nie benötigt. Sie waren als sozialer Ausgleich dafür gedacht, dass große Teile der Gleueler Wiese bebaut werden sollten. Der Breitensport sollte die vier allgemein zugänglichen Flächen nutzen dürfen. „Die Kleinspielfelder stellen ein Angebot des 1. FC Köln an die Bevölkerung der Stadt Köln dar“, hieß es 2015.
Handwerklicher Fehler der Stadt Köln
Am Ende war dieses vermeintliche Zugeständnis an die Bürgerinnen und Bürger genau der Fehler, der jetzt das ganze Projekt beerdigt. Eine noch größere Vollversiegelung der Wiese – das gab der Bebauungsplan nicht her. Für den FC ist das schmerzlich, für die Stadt und insbesondere das Baudezernat ist es ausgesprochen peinlich, zumal die Idee dazu aus den Reihen der Verwaltung stammte.
Der Richter spricht von einem „beachtlichen handwerklichen Fehler der Stadt Köln“. Eine Einschätzung, die eine gehörige Portion Dilettantismus im Baudezernat offenbart, zumal das NRW-Bauministerium auf das Problem hingewiesen hatte. Das wiegt umso schwerer, als dass die Stadt stets behauptet hatte, bei der Vorbereitung des Bebauungsplans besonders sorgfältig gearbeitet zu haben.
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts wird sehr wahrscheinlich eine Entwicklung beschleunigen, die in den vergangenen Monaten ihren Anfang genommen hat. Es zeichnet sich ab, dass die derzeitig Verantwortlichen beim 1. FC Köln noch intensiver als bislang darüber nachdenken werden, ob ein Ausbau in Marsdorf nicht doch die sinnvollere Alternative wäre. Dort stehen ausreichend große Flächen zur Verfügung – und anders als im Grüngürtel befinden sie sich außerhalb eines Landschaftsschutzgebietes.