Seit Jahren tobt der Streit, ob der 1. FC Köln sein Vereinsgelände in den Äußeren Grüngürtel ausdehnen darf. Jetzt hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden.
Streit um GeißbockheimGericht erklärt Ausbaupläne des 1. FC Köln für unwirksam
Niederlage für Fußball-Erstligist 1. FC Köln und die Stadt Köln, Erfolg für die Naturschützer: Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat am Donnerstagmittag den städtischen Bebauungsplan für die Ausbaupläne des FC am Geißbockheim für unwirksam erklärt und damit der Klage zweier Umweltverbände Recht gegeben. Eine Revision ist nicht zulässig, dagegen kann beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde eingelegt werden.
Damit wird der umstrittene Ausbau am traditionellen Geißbockheim noch ein Stück unwahrscheinlicher als ohnehin, der Klub ist dort seit 1953 zu Hause. Und ein städtischer Acker an der Autobahn 1 in Köln-Marsdorf entwickelt sich noch stärker als bislang zur zweiten Standort-Alternative zumindest für einen Teil des Vereins. Zum Jahreswechsel soll eine Lösung präsentiert werden, das kündigte die Stadt am Donnerstag an.
Der Klub plant seit 2014 seine Erweiterung, er will ein zweigeschossiges Nachwuchs-Leistungszentrum auf dem bisherigen Areal im Äußeren Grüngürtel bauen und sich zusätzlich nördlich auf die Gleueler Wiese ausdehnen. Dort sollen drei Kunstrasenplätze und vier Kleinspielfelder entstehen. Die Kleinspielfelder sind für die Öffentlichkeit gedacht. Es handelt sich aber um ein Landschaftsschutzgebiet, das die Bevölkerung nutzt. Der Streit darüber ist in den vergangenen Jahren zunehmend eskaliert.
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FC-Geschäftsführer fordert schnelle Lösung
FC-Geschäftsführer Philipp Türoff sagte nach dem Urteil zur Frage, ob der seit 2014 geplante Ausbau unwahrscheinlicher geworden sei: „Ist das unwahrscheinlicher geworden? Vielleicht. Da will ich mir gar keine Einschätzung erlauben.“ Der Verein werde das Urteil einbeziehen, um zu schauen, wie er professionelle Arbeitsbedingungen schaffen könne. Dafür brauche es eine Lösung, „und das hat nicht noch viel mehr Zeit“.
Konkret monierte das Gericht am Donnerstag die vier geplanten Kleinspielfelder für die Öffentlichkeit auf der Gleueler Wiese, im Bebbauungsplan sind sie notiert als „Öffentliche Grünfläche – Kleinspielfeld“. Dort könnten unter anderem ein Basketballplatz oder ein Beachvolleyplatz entstehen.
Vier Kleinspielfelder als Problem
Das Problem laut der Richter: Beispielsweise ein voll versiegelter Basketballplatz widerspreche einer Festsetzung als Grünfläche. Die Stadt habe einen Abwägungsfehler gemacht. Richter Jens Saurenhaus bezeichnete das als „beachtlichen handwerklichen Fehler der Stadt Köln“, der zur Unwirksamkeit des gesamten Bebbaungsplans führt, weil die vier Felder ein wesentlichs Element des Gesamtkonzeptes seien.
Allerdings könnte der Fehler laut des Richters in einem ergänzenden Planungsverfahren repariert werden, die Frage sei, ob die Stadt Köln das noch wolle. Zumal: Für einen neuen Plan wird es relativ sicher keine Mehrheit im Stadtrat geben, weil das Mehrheitsbündnis aus Grünen, CDU und Volt ein Moratorium für die Gleueler Wiese beschlossen hat. Dort passiert demnach nichts bis zur nächsten Kommunalwahl 2025.
Die Bürgerinitiative „Grüngürtel für alle“ und der NRW-Ableger des Naturschutzbundes Deutschland (Nabu) hatten geklagt gegen den Plan mit dem Arbeitstitel „RheinEnergieSportpark in Köln“. Sie monierten, dass die Stadt erstens die Auswirkungen der Kunstrasenplätze auf das Stadtklima zu wenig berücksichtigt habe und zweitens eine städtische Fläche in Marsdorf als Alternative zu wenig geprüft habe.
Friedmund Skorzenski von der Bürgerinitiative sagte: „Das Urteil kennt nur Gewinner. Die Bürger können den Grüngürtel nutzen, das Klima verschlechtert sich nicht, und der 1. FC Köln hat jetzt die Möglichkeit, etwas Tragfähiges für die nächsten 30, 40 Jahre in Marsdorf zu bauen.“
1. FC Köln: Niederlage vor Gericht in Münster
Die Begründung ist für den FC besonders bitter: Denn diese vier Kleinspielfelder hatte die Stadt als Kompromiss in die Pläne eingebracht. Das Motto: Wenn schon die Gleueler Wiesen mit Fußball-Plätzen bebaut werden, soll die Öffentlichkeit wenigstens auch profitieren. Türoff sagte mit verbitterter Miene: „Die vier Kleinspielfelder haben mit dem ganzen Vorhaben, das der 1. FC Köln seit Jahren plant, gar nichts zu tun hat.“
Mittlerweile erwägt der Klub ernsthaft, an der Autobahn 1 einen zweiten Standort zu bauen. Angesichtes der Tatsache, dass der Club seit 1953 am Geißbockheim zu Hause ist, wäre das ein großer Schritt für den FC. Die bislang ungenutzten Flächen an der Toyota-Allee sind gut 4,5 Kilometer vom Geißbockheim entfernt.
Präsident Werner Wolf sagte zuletzt: „Da wir aus den Problemen der Vergangenheit gelernt haben, fahren inzwischen mehrgleisig. Es gibt erste konkrete Planungen für einen neuen zweiten Standort in Köln-Marsdorf. Egal, wie das Gericht zum Jahresende entscheidet, werden wir vorbereitet sein und eine sehr gute Lösung angehen können.“
Allerdings: Bis der FC dort tatsächlich anfangen könnte zu bauen, würde das auch dauern, weil noch alle Pläne erst erstellt und dann die üblichen Genehmigungsverfahren durchlaufen müssen. Türoff sagte dazu: „Darüber möchte ich jetzt nicht spekulieren, das ist jetzt Teil der Gespräche mit der Stadt. Wir brauchen eine schnelle Lösung, die am Ende konsens- und entscheidungsfähig ist, damit am Ende etwas passiert.
Die Frage ist, was dann am Geißbockheim bleibt: Nur die Profis? Und was passiert mit den vielen Fußballfeldern des Vereins oder mit dem Franz-Kremer-Stadion? Seit Monaten sprechen Stadtspitze und Klubverantwortliche über diese Fragen miteinander, nachdem zuvor die Stimmung ziemlich mau war, weil es jahrelang aus Sicht des Vereins nicht richtig voranging. Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) hat bis Jahresende eine Lösung angekündigt und muss sich an dieser Aussage messen lassen.
Die Stadt Köln teilte nach der juristischen Ohrfeige aus Münster mit: „Das heutige Urteil wird auch in die intensiven und sehr konstruktiven Gespräche der Stadtverwaltung mit dem FC um eine optimale Lösung einfließen. Ein Ergebnis dieser Gespräche soll es voraussichtlich um den Jahreswechsel geben.“
Ohnehin hat sich die politische Kräfteverteilung nach der Kommunalwahl im Herbst 2020 verändert und die Umsetzung der Pläne des FC erschwert. Seither sind die Grünen stärkste Fraktion im Kölner Stadtrat, im Kooperationsvertrag mit den Bündnispartner CDU und Volt ist ein Moratorium für die Gleueler Wiese im Äußeren Grüngürtel notiert.
Das heißt: Bis 2025 soll auf der Gleueler Wiese nichts passieren, das gilt damit auch für einen Pachtvertrag für die städtische Fläche. Denn der „alte“ Stadtrat hatte zwar dem jetzt vor Gericht verhandelten Bebauungsplan gegen die Stimmen der Grünen im Juni 2020 zugestimmt, aber um dort tatsächlich zu bauen, braucht der Club die Fläche, er muss sie pachten.
Moratorium für die Gleueler Wiese
Und diesem Pachtvertrag müsste die Kölner Politik zustimmen, aufgrund des Moratoriums gibt es dafür aber keine Mehrheit – außer die CDU würde sich umentscheiden. Viele Jahre lang hatte sie sich für den Geißbockheim-Ausbau ausgesprochen und auch dem Bebauungsplan zugestimmt, doch als sie plötzlich nur noch Juniorpartner statt stärkster Kraft im Bündnis war, schwenkte sie um.
Auch Oberbürgermeisterin Henriette Reker hatte den Klub viele Jahre lang unterstützt, Kölns erste Bürgerin wich davon aber 2019 ab, wenige Wochen bevor die Grünen sie wieder als Kandidatin nominierten. Auf den Vorwurf, die Gleueler Wiese für die Unterstützung der Grünen im OB-Wahlkampf geopfert zu haben, argumentierte Reker immer mit dem ausgerufenen Klimanotstand.
Der FC könnte theoretisch also warten, dass die politischen Verhältnisse sich nach der Wahl 2025 ändern, doch der Klub will mehr Planungssicherheit. Zuletzt hatte FC-Präsident Werner Wolf im September gesagt: „Mit dem Kopf durch die Wand erreicht man nichts, es geht darum, Schritt für Schritt gegenseitiges Vertrauen aufzubauen. (…) Im November steht das Gerichtsurteil darüber an, ob der Ratsbeschluss dazu rechtskräftig ist, das sogenannte Normenkontrollverfahren. Auch wenn das positiv ausgehen würde, wären wir aber noch nicht am Ziel.“ Der Klub lockerte also seine frühere Haltung, die lautete: Geißbockheim und sonst nichts.
Klub hat große finanzielle Sorgen
Die Standort-Frage beschäftigt den Verein in einer Phase, in der er in einer schlimmen finanziellen Lage ist. Der FC steht unter Druck. Der Schuldenstand liegt bei 65,9 Millionen Euro. Laut Geschäftsführer Philipp Türoff bleibt der FC ein „finanzwirtschaftlicher Sanierungsfall“.
Noch im vergangenen Dezember war der Klub sauer auf Grüne und CDU, weil sie im Stadtrat einen neuen Beschluss herbeigeführt hatten, und zwar gegen die Interessen des FC. Demnach soll die städtische Fläche in Marsdorf geteilt werden: Auf einem Teil soll der Klub bauen, auf der anderen der Lebensmittel-Großmarkt. Er muss von der Bonner Straße weg, weil dort das Neubaugebiet „Parkstadt Süd“ entsteht.
Doch richtig vorwärts ging es mit den Plänen für den Großmarkt in Marsdorf in der Vergangenheit nicht. Aktuell prüft die Verwaltung, ob FC und Großmarkt dort genug Platz hätten. Diese Prüfung hatte der Rat beschlossen.
Rekord bei Bürgerbeteiligung
Der Streit um die Gleueler Wiese hat der Stadt Köln viele intensive Diskussionen beschert. Als die Stadt 2019 den Bebauungsplan der Öffentlichkeit präsentierte, gab es einen Rekord: 7147 Bürgerinnen und Bürger äußerten sich, der Großteil votierte dagegen. Allerdings zählt nicht nur die reine Masse, sondern auch die Qualität.