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Männertrio angeklagtFührte frauenfeindlicher Whatsapp-Chat in Köln zu Vergewaltigung?

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Die Angeklagten waren Teil einer Whatsapp-Gruppe und sollen frauenverachtende Inhalte geteilt haben.

Köln – Was mit einem frauenverachtenden Whatsapp-Wettbewerb unter 17 Männern begann, endete am Donnerstag für drei von ihnen auf der Anklagebank im Landgericht. Über den Handychat sollen die Beschuldigten sich über ihre „sexuellen Eroberungen“ ausgetauscht, Punkte verteilt und sich gegenseitig so aufgestachelt haben, dass es am Karnevalssamstag im vergangenen Jahr zu einer Vergewaltigung gekommen sein soll. Der Hauptbeschuldigte bestreitet die Vorwürfe jedoch.

Männertrio reiste zum Karneval nach Köln

Die angeklagten Deutschen im Alter von 31, 35 und 42 Jahren waren im Februar 2020 zum gemeinsamen Karnevalfeiern nach Köln gereist, sie bewohnten das gleiche Hotel in der Altstadt, zwei von ihnen teilten sich ein Zimmer. In einem Lokal an der Zülpicher Straße hatte der 31-Jährige laut Aktenlage eine junge Frau (21) kennengelernt, Zärtlichkeiten mit ihr ausgetauscht und sie mit auf sein Hotelzimmer genommen. Dort soll es zunächst zum einvernehmlichen Sex gekommen sein.

Nach dem Geschlechtsverkehr soll die stark alkoholisierte 21-Jährige eingeschlafen sein, was der 31-jährige Angeklagte genutzt haben, um die Mitglieder des Whatsapp-Chats mit Namen „Stich-Gruppe“ über seine neueste „Eroberung“ zu informieren – indem er Bildmaterial sendete. Das soll ihm eine neue „Punktewertung“ eingebracht haben. Für dieses Verhalten hat sich der Mann laut seinem Verteidiger Christoph Klein bei der Frau entschuldigt und eine Geldzahlung von 1000 Euro geleistet.

Aufforderung zur Vergewaltigung per Whatsapp?

Nicht eingeräumt habe der Angeklagte, seine Freunde in der Whatsapp-Gruppe aufgefordert zu haben, ins Hotel zu kommen, um ebenfalls mit seiner Bekanntschaft zu schlafen. So sieht es aber die Kölner Staatsanwaltschaft. „Komm zur zweiten Runde“, soll der Angeklagte geschrieben haben. Der Hauptbeschuldigte äußerte dazu, dies lediglich dahingehend gewertet zu haben, dass sein Kumpel am Abend nochmal Feiern gehen wollte. Deshalb sei auch er zurück ins Hotel gegangen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 35-jährige Beschuldigte über die wehrlose „Eroberung“ seines Freundes hergefallen sei. Er habe den Geschlechtsverkehr an der Frau vollzogen, wohlwissend, dass diese sich alkoholbedingt im Tiefschlaf befunden habe. Als Vergewaltigung an einer widerstandsunfähigen Person wertet die Staatsanwaltschaft das mutmaßliche Geschehen im Hotelzimmer. Dem Mann droht bei einer Verurteilung daher eine empfindliche Haftstrafe.

Angeklagter spricht von einvernehmlichen Handlungen

Der 35-Jährige stellte das Geschehen jedoch gänzlich anders dar. Er habe sich im auch von ihm angemieteten Hotelzimmer lediglich frisch machen und sein Handy aufladen wollen. Die junge Frau habe auf seiner Seite des Bettes gelegen, weshalb er sie zur Seite geschoben habe. Daraufhin sei sie aufgewacht. Man habe sich kurz Hallo gesagt, dann habe sie ihm am Unterarm gepackt und zu sich herangezogen. Es sei zum Kuss gekommen und danach zu einvernehmlichen sexuellen Handlungen.

Der Angeklagte sprach von anfänglichem „lustvollem Stöhnen“ der Frau, doch dann habe sie vor Schmerz aufgeschrien. „Ich habe dann sofort von ihr abgelassen“, erklärte der 35-Jährige. Ihr sei übel gewesen, wahrscheinlich habe sie sich im Bad übergeben. „Ich mache so etwas sonst nicht“, habe die Frau gesagt und damit wohl gemeint, nacheinander mit zwei fremden Männern zu schlafen. Er habe sie dann noch bis zur Rezeption gebracht. Kurze Zeit später sei die Polizei aufgetaucht.

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Richter Roellenbleck machte keinen Hehl daraus, dass ihn das Aussageverhalten des Hauptangeklagten überraschte. Der Vorsitzende hob mögliche Widersprüche in den Angaben des Mannes hervor. So habe er viele Einzelheiten des Tages beschrieben, könne sich aber etwa nicht daran erinnern, wann und unter welchen Umständen er sein Drachen-Kostüm ausgezogen habe. Das wäre ja ein nicht unwichtiges Detail, wenn man vorhabe, mit einer Frau intim zu werden.

Video aus Kölner Hotel soll mutmaßliche Tat zeigen

Die 21-Jährige hatte unmittelbar nach Verlassen des Hotels Anzeige erstattet. Ihre Aussage gilt als wichtiges Beweismittel, aber nicht als einziges. So soll ein weiterer Freund ein Video der mutmaßlichen Tat angefertigt haben, nachdem er durch den Whatsapp-Chat alarmiert womöglich durch die offene Hotelzimmertür zum Geschehen dazu gestoßen war. Die Aufnahmen, die in der „Stich-Gruppe“ auch verbreitet wurden, sollen dem Vernehmen nach aber sehr dunkel sein.

In der Chatgruppe soll der 42-Jährige jedoch laut Anklage das Wort „rape“ (englisch für „Vergewaltigung“) verwendet und das Video süffisant kommentiert haben. Für promovierten Akademiker kommt laut Anklage der Straftatbestand der unterlassenen Hilfeleistung in Betracht. Während die Mitbeschuldigten auf freiem Fuß verblieben, sitzt der 35 Jahre alte Angeklagte mittlerweile wegen dringenden Tatverdachts in Untersuchungshaft. Der Prozess geht weiter.