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Da, wo es wehtutKölner Polizisten besprühen nackten Ehrenfelder mit Pfefferspray

Lesezeit 2 Minuten
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Die Kölner Polizisten zielten auch auf den Intimbereich des Mannes.

Köln – Es war ein heißer Sommertag, als ein Ehrenfelder (51) plötzlich auf die Idee kam, sich auf dem Vordach seiner Wohnung abzukühlen; der Mann war dabei splitterfasernackt. Nachbarn wählten den Notruf, da sie eine Bedrohungslage befürchteten, denn zusätzlich hatte der Mann noch mit einem Fleischmesser aus seiner Küche hantiert. Der folgende Einsatz der Polizisten sollte für den dann 51-Jährigen schmerzhaft werden.

Köln-Ehrenfeld: Polizei besprüht Nackten mit Pfefferspray

Die Beamten sprühten den Nackten nämlich „von oben bis unten“, wie sie sagten, mit Pfefferspray ein. „Das wirkt auf den Schleimhäuten besonders gut“, erläuterte ein Polizist beim Prozess im Kölner Amtsgericht. Dann musste sich der außer Gefecht gesetzte Verdächtige auf dem Vordach, dessen Teerpappe sich durch die Sonne erhitzt hatte, auch noch auf den Bauch legen, um schließlich fixiert und festgenommen zu werden. Doch etwas ganz anderes hatte ihn auf die Anklagebank gebracht.

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Die Beamten hatten nämlich noch die Wohnung des Mannes durchsucht und hier ein Tütchen mit 27 Gramm Marihuana entdeckt. Nachdem der Ehrenfelder glaubhaft versichert hatte, nur zur Abkühlung nach draußen auf das Vordach, das er als Balkon nutze, gegangen zu sein und sein Dönermesser nur schleifen wollte, blieb somit nur der Vorwurf des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln übrig.

Köln: Polizei findet nebenbei Marihuana

„Sie hatten gar keinen Durchsuchungsbeschluss“, warf Verteidigerin Funda Bicakoglu den Beamten vor, das Betreten der Wohnung sei rechtswidrig erfolgt, somit dürfe der Drogenfund nicht verwertet werden. Ein Polizist sagte im Zeugenstand, der Beschuldigte hätte die Erlaubnis zur Durchsuchung gegeben, was der Richter am Ende aber als nicht erwiesen ansah.

Der Beamte hatte außerdem ausgesagt, dass das Gras ohnehin offen herumgelegen habe, man habe demnach gar nicht groß danach suchen müssen. In der Verhandlung sagte der Angeklagte aber, sein Marihuana immer unter Verschluss zu halten.

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Der Fall wird in Köln verhandelt.

Köln: Richter spricht nackten Ehrenfelder frei

Der Amtsrichter bestätigte im Urteil das Verwertungsverbot und sprach den Angeklagten frei. Gestraft genug war er durch den schmerzhaften Polizeieinsatz ohnehin schon, den Verteidigung und Angeklagter als unverhältnismäßig angesehen hatten.

Das Messer lag bei Eintreffen der Polizei schon auf der Fensterbank und gewehrt habe sich der Mann auch nicht. Der Einsatz lief unter „hilflose Person“, der Angeklagte, der einen Krankheitsschub gehabt haben soll, wurde für einen Tag in die Psychiatrie in Merheim eingeliefert.