Angriff auf ObdachlosenJustiz bewegt sich im Fall um den Kölner Jean Pierre M.
Köln – Es ist ein Handyvideo, das in ganz Köln für Entsetzen gesorgt hat. Ein Jugendlicher streckt einen Obdachlosen in Weidenpesch mit einem Tritt gegen den Kopf zu Boden, ein weiterer Täter tritt noch einmal auf den Schwerverletzten ein. Zweieinhalb Jahre ist das her. Am Mittwoch nun müssen sich die mutmaßlichen Täter vor dem Jugendschöffengericht des Kölner Amtsgerichts verantworten.
Kölner Prozess erst zweieinhalb Jahre nach der Tat
Das Jugendstrafrecht stellt den Erziehungsgedanken in den Vordergrund, eine Strafe soll eher auf dem Fuße folgen. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft aufgrund einer Vielzahl von Zeugenvernehmungen und der Hoffnung, das Opfer würde noch vernehmungsfähig, erst ein Jahr nach der Tat Anklage erhoben, dann bremste die Corona-Pandemie das Verfahren aus.
Die Auflagen zum Infektionsschutz hätten die Abstimmung zwischen den Verfahrensbeteiligten, zu denen auch die Rechtsmedizin gehört, erschwert, wie Amtsgerichts-Sprecher Maurits Steinebach mitteilt. Der Prozess sollte vergangenen Juni starten, was durch einen Wechsel in der Abteilung von Richter Michael Pfennings zu Richterin Annika Hausherr aber nicht eingehalten werden konnte.
Köln: Obdachlosem Jean-Pierre M. gegen den Kopf getreten
Den beiden Angeklagten wird Körperverletzung zum Nachteil des heute 70-jährigen Jean-Pierre M. vorgeworfen. Im April 2019 sollen die Jugendlichen mit dem französischen Ex-Jockey auf der Neusser Straße aneinandergeraten sein. Dann soll der Angriff mittels eines offenbar gezielten Karate-Tritts erfolgt sein, so legt es das Handyvideo nahe. Ungeschützt war das Opfer auf den Asphalt geprallt.
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Tagelang kämpfte Jean-Pierre M. im künstlichen Koma liegend in der Uniklinik gegen den Tod. Erfolgreich. Nach dem Krankenhausaufenthalt verbrachte er sechs Wochen in einer Reha-Klinik, zuletzt lebte er in einem Alten- und Pflegeheim in der Eifel und saß im Rollstuhl.
Kölner Verteidiger will „vernünftige Lösung“ finden
Der aktuelle Gesundheitszustand und damit die Folgen der Tat werden im Prozess ausführlich beleuchtet. „Wir sind daran interessiert, eine vernünftige Lösung zu finden“, sagt Frank Hatlé, Verteidiger eines der Angeklagten, auf Anfrage.
Nach der Tat und der Berichterstattung in den Medien hatten zahlreiche Menschen Anteil am Schicksal des Seniors genommen. Der Verein „Kölner Opferhilfe“ um den Kölner Ex-Oberbürgermeister Fritz Schramma etwa übernahm die Kosten für die Krankenversicherung, nachdem Jean-Pierre M. vor der Tat viele Jahre keine Beiträge mehr gezahlt hatte.