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Ausbilder beleidigtKölner Juristin erhielt keine Zulassung als Rechtsanwältin

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Symbolbild.

Köln – Eine Volljuristin hat die Kölner Rechtsanwaltskammer auf Schadenersatz verklagt, nachdem die die Frau nicht zunächst nicht als Anwältin zugelassen hatte. Dadurch seien ihr mögliche Honorare in Höhe von 75.000 Euro entgangen. Ihre Nichtzulassung hatte die Juristin mit ihrem Verhalten allerdings selbst provoziert. Sie hatte im Referendariat ihren Ausbilder beschimpft.

Juristin wegen Beleidigung zu Geldstrafe verurteilt

Der Vorgesetzte hatte die angehende Volljuristin wegen Beleidigung angezeigt, dafür wurde sie später vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt. Außerdem lag gegen die Frau noch eine weitere Vorstrafe wegen uneidlicher Falschaussage vor. Die Rechtsanwaltskammer beschloss daher im Mai 2015, dass die Bewerberin „unwürdig“ sei, zur Anwaltschaft zugelassen zu werden.

Die Juristin wehrte sich gegen die Entscheidung, scheiterte aber beim Anwaltsgerichtshof NRW und auch beim Bundesgerichtshof. Erst das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die Klägerin durch die Entscheidungen in ihrer Berufsfreiheit nach dem Grundgesetz verletzt worden sei. So kam es, dass die Klägerin im September 2018 doch noch als Rechtsanwältin zugelassen wurde.

Angeblich Gewinn von 75.000 Euro verpasst

Ihre anschließende Klage gegen die Rechtsanwaltskammer begründete die Juristin damit, dass sie den Gewinn von 75.000 Euro in dem Zeitraum der verzögerten Zulassung von mehr als drei Jahren hätte erzielen können, wäre sie zeitgerecht zugelassen worden. Denn dann hätte sie längst ihre eigene Kanzlei eröffnet, Mandanten akquiriert und entsprechende Einnahmen gehabt.

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Doch die Neu-Anwältin machte einen entscheidenden Fehler. Nach Auffassung des Landgerichts hätte sie die Klage spätestens zum Ablauf des Jahres 2018 erheben müssen, mögliche Ansprüche seien mit der Dreijahresfrist verjährt. Denn mit der Ablehnung der Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer im Jahr 2015 hätten die Voraussetzungen zu einer Klage bereits bestanden.

Gericht sah keinen Fehler bei Rechtsanwaltskammer

Grundsätzlich ging das Landgericht aber ohnehin nicht von einer Pflichtverletzung seitens der Rechtsanwaltskammer aus. Diese zutreffend davon ausgegangen, „dass die Berufsfreiheit zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter eingeschränkt werden könnte.“ Auch hätte die Kammer alles sorgfältig geprüft und sei vom Anwaltsgerichtshof nach ebenfalls eingehender Prüfung bestätigt worden.

Rechtskräftig ist die ablehnende Entscheidung des Kölner Landgerichts (Aktenzeichen: Az. 5 O 341/20) allerdings noch nicht. Die jetzt als Rechtsanwältin tätige Juristin kann abermals vor den Bundesgerichtshof ziehen.