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Richter wurde versetztÜberraschende Wendung im Prozess um Kölner Skandal-Urteil

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Die drei Angeklagten mit ihren Verteidigern beim Prozessauftakt im Landgericht Köln.

Köln – Stets hatte Richter Thomas Beenken betont, er habe viel Zeit. Das Strafverfahren um eine mutmaßliche Entführung und Körperverletzung nach einer Hochzeitsfeier wollte er mit allen Details aufklären. Doch am Ende ging es blitzschnell. Beenken bestätigte im Landgericht einen Freispruch aus erster Instanz – jenes kontroverse Urteil, das dem Amtsrichter den Posten gekostet hatte.

Angeklagte melden sich erstmals zu Wort

Bis zuletzt hatte Richter Beenken deutlich gemacht, die bisher schweigenden Angeklagten verurteilen zu wollen, Gefängnisstrafen standen im Raum, als diese am achten Verhandlungstag und buchstäblich in letzter Sekunde vor Schließung der Beweisaufnahme plötzlich doch noch das Wort ergriffen. Nacheinander wiesen die drei Beschuldigten die Vorwürfe zurück. Mit Nachdruck.

Der Hauptangeklagte berichtete, mit dem Anzeigenerstatter, einem Freund aus dem Irak, auf einer Baustelle gearbeitet und diesen gegenüber dem gemeinsamen Chef als faul bezeichnet zu haben. Woraufhin der 27-Jährige seinen Job verloren habe. Ein paar Tage später sei man sich auf der Hochzeitsfeier in Niehl begegnet. Dort habe der Mann ihn angegriffen, man habe sich geprügelt.

Schlüssiges Motiv für angeklagte Tat

Richter Beenken bezeichnete den Vorgang als schlüssiges Motiv für die angeklagte Tat. So könnte sich der Hauptangeklagte für den Angriff gerächt haben, indem er seinen Kontrahenten mit zwei Komplizen ins Auto verfrachtet, ihn von der Feierhalle weggebracht und verprügelt haben könnte. So hatte es das mutmaßliche Opfer stringent bei mehreren Vernehmungen ausgesagt.

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Der Nebenkläger Waseem M. (27) mit seiner Anwältin Eva Kuhn.

Doch so detailreich die Aussage bezüglich der Entführung gewesen sei, so spärlich hätte sich der Nebenkläger zu den Vorkommnissen auf der Feier geäußert, in die er nicht involviert gewesen sein will. Auch andere Zeugen hatten von Stress zwischen den Angeklagten und dem Nebenkläger berichtet. Insgesamt könne dessen Aussage daher nicht mehr als glaubhaft bewertet werden.

Richter: Man kann keinem Beteiligten trauen

„Vielleicht haben die Angeklagten hier großes Glück gehabt, das hätte für einen auch mit Gefängnis enden können“, führte Richter Beenken aus. Zuvor hatte er seine beiden Schöffen gelobt, die sich bei der Beratung rege beteiligt hätten. Am Ende habe für die Strafkammer festgestanden: „Wir hatten es hier insgesamt mit Leuten zu tun, denen man nicht trauen konnte.“

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Staatsanwalt Benno Schmitz war in seinem Plädoyer von einer Schuld der Angeklagten ausgegangen und hatte einmal 15 Monate und zweimal je ein Jahr Haft auf Bewährung beantragt, als Auflage 4000 Euro Schmerzensgeld. Zwischenzeitlich hatte Schmitz die Anregung der Verteidigung, das Verfahren gegen eine Geldzahlung an den Nebenkläger einstellen zu lassen, kategorisch abgelehnt.

Urteil aus erster Instanz kostete Richter den Posten

Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, Nebenklage-Anwältin Eva Kuhn hat angekündigt, Rechtsmittel zu prüfen. Kuhn hatte ebenfalls Bewährungsstrafen beantragt und von einer glaubhaften Aussage ihres Mandanten gesprochen. Dafür spreche auch die Tatsache, dass der 27-Jährige einen ursprünglich von der Staatsanwaltschaft erhobenen Raubvorwurf nicht bestätigt habe.

Richter Frank Altpeter

Der Kölner Richter Dr. Frank Altpeter führte die Verhandlung in erster Instanz.

Unwillige Zeugen hatten das Verfahren erschwert, wie schon in erster Instanz vor dem Amtsgericht. Richter Frank Altpeter hatte daraufhin das Verfahren ohne Plädoyers abrupt mit Freispruch beendet. Nicht „Im Namen des Volkes“, sondern mit den Worten „Akte zu, Affe tot“, gegen die Regeln der Strafprozessordnung. Gegen Altpeter wurde eine Disziplinarmaßnahme verhängt. Er ist nicht mehr im Strafbereich tätig.