Die Neuauflage eines spektakulären Mordprozesses mit einer verbrannten Frauenleiche könnte einen Familienvater aus Köln nun lebenslang ins Gefängnis bringen.
Mord im Fiat PandaLeiche von Geliebter lag verbrannt im Feld – Kölner droht nun die Höchststrafe
Eine junge Mutter, getötet durch zwei Kopfschüsse in einem Auto. Die Leiche der Frau wurde auf einem Feldweg abgelegt und angezündet, der Körper verbrannte bis zur Unkenntlichkeit. Ein furchtbares Verbrechen, für das der Liebhaber des Opfers verantwortlich sein soll. Dem Angeklagten droht bei der Neuauflage des Prozesses am Landgericht nun lebenslang Gefängnis wegen Mordes.
Spaziergänger fanden verkohlten Leichnam auf Feldweg
Spaziergänger hatten die Leiche vor rund drei Jahren im Landkreis Mayen-Koblenz entdeckt, dachten beim Anblick zunächst an eine verkohlte Schaufensterpuppe. Ein Polizist entdeckte dann aber eine Einschussstelle mit Blutanhaftungen am Kopf.
Nach der Identifizierung der 31-jährigen Silvia B. war klar: Die Spur führt nach Köln. Zu Mehmet B. (37), einem Familienvater aus Ossendorf und Liebhaber der Getöteten. Die beiden waren Kollegen in einer Firma gewesen. Der Staatsanwalt geht davon aus, dass der Angeklagte mit seiner Geliebten am Tattag in einem gelben Fiat Panda unterwegs war. Er saß laut Anklage am Steuer, sie auf dem Beifahrersitz.
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Kölner Familienvater sprach von Bekanntem als Täter
Entweder in Köln oder der näheren Umgebung soll Mehmet B. angehalten und ausgestiegen sein, dann habe er eine Waffe gezogen. Während die Geliebte vom Radio abgelenkt gewesen sei, habe B. sich an der Beifahrerseite von hinten genähert und zweimal durch das geöffnete Fenster oder die geöffnete Tür abgedrückt. Beide Projektile trafen den Schädelknochen des chancenlosen Opfers.
„Ich war ein schlechter Ehemann und ein schlechtes Vorbild für meine Kinder“, hatte der Angeklagte beim ersten Prozess im Landgericht Köln ausgesagt. Er habe viele Fehler in seinem Leben gemacht, auch Straftaten begangen – er sprach von Tankbetrug. Für den Mord sei er nicht verantwortlich. Ein Bekannter habe Silvia B. im Streit um Drogengeschäfte getötet, er sei nur zufällig dabei gewesen.
Bundesgerichtshof hob mildes Totschlag-Urteil auf
Das Landgericht hatte die Geschichte des Angeklagten als nicht glaubhaft angesehen. Zumal die Tatwaffe bei Mehmet B. im Keller gefunden wurde und sich noch Tage später Schmauchspuren an seiner Hand feststellen ließen. Gegen den Bekannten wird zwar noch ermittelt, aber nur wegen möglicher Strafvereitelung, weil er bei der Beseitigung von Spuren beteiligt gewesen sein soll.
Elf Jahre Haft wegen Totschlags hatte B. kassiert, die Tat könnte aus einem Streit heraus passiert sein, so wurde das milde Urteil begründet. Die Eltern der Getöteten wehrten sich dagegen, wollen eine Verurteilung wegen Mordes. Der Bundesgerichtshof sprach von möglicher Heimtücke und niederen Beweggründen und hob das Urteil auf. Und zwar komplett, alle Beweise müssen neu erhoben werden. Verteidiger Abdou Gabbar sieht das als Chance, strebt erneut einen Freispruch an.
„Wir wollen Gerechtigkeit“, sagte der Vater von Silvia B. am Freitag beim Auftakt des Revisionsprozesses. Besonders seinem Enkel ginge es sehr schlecht, er habe den Verlust der Mutter nicht verkraftet.