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Gefährliche PartydrogeKöln plant Verbot von Lachgas-Verkauf an Kinder und Jugendliche

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Leere Lachgas-Kartuschen nach einem Wochenende auf der Alfred-Schütte-Alle in Köln-Poll.

Leere Lachgas-Kartuschen nach einem Wochenende auf der Alfred-Schütte-Alle in Köln-Poll.

Dem Kölner Neurologen Volker Limmroth geht ein Abgabeverbot an Minderjährige nicht weit genug.

Hamburg hat es schon, Osnabrück auch, Frankfurt will es – und jetzt prüft auch die Stadt Köln die rechtlichen Voraussetzungen für ein örtliches Verkaufsverbot von Lachgas an Kinder und Jugendliche. Das bestätigte Behördensprecherin Jutta Doppke-Metz dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ auf Anfrage. Sollte das Verbot tatsächlich erlassen werden, wären der Verkauf und die Weitergabe des als Party-Droge missbrauchten Distickstoffmonoxid an Minderjährige stadtweit untersagt.

Schon einmal habe die Verwaltung ein solches Verbot voriges Jahr geprüft, es dann aber vorerst nicht weiterverfolgt, berichtet Doppke-Metz. Grund dafür sei gewesen, dass Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ein bundeseinheitliches Verbot auf den Weg bringen und zügig umsetzen wollte. Aber: „Nach Auflösung des Bundestages ist eine zeitnahe bundes- oder landesrechtliche Regelung nicht in Sicht, sodass die Stadt Köln die Prüfung eines örtlichen Abgabeverbots an Minderjährige wieder aufnimmt“, sagte die Sprecherin.

In Hamburg und Osnabrück gilt schon ein stadtweites Verbot

Köln wäre damit womöglich die erste Kommune in Nordrhein-Westfalen, die ein solches Verbot erlassen würde. In der Freien und Hansestadt Hamburg und in Osnabrück ist es schon seit dem 1. Januar 2025 untersagt, Lachgas an Kinder und Jugendliche weiterzugeben – egal ob entgeltlich oder unentgeltlich. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit, diese kann mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden. Frankfurt und Hannover wollen demnächst nachziehen. Niedersachsen prüft ein landesweites Verbot.

Auch das NRW-Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales prüft nach Angaben eines Sprechers ein Verkaufsverbot an Minderjährige auf Landesebene. Grundsätzlich dürften aber auch einzelne Kommunen in NRW ein solches erlassen, sofern sie für sich eine „abstrakte Gefahr“ erkennen, sagte der Sprecher.

Genau diese Gefahr sieht man offenbar in Köln. Verkauf und Konsum von Lachgas als Rauschmittel hätten zugenommen, berichtet Stadtsprecher Robert Baumanns. Neben den gesundheitlichen Gefahren wie Sauerstoffmangel, Nervenschäden oder Abhängigkeit würden auch die Hinterlassenschaften „zu einem größer werdenden Problem für die Sicherheit und Sauberkeit“, sagt er. Die Rede ist von leeren Gaskartuschen, die einfach auf die Straße geworfen werden. In einer Ergänzung zur Kölner Stadtordnung hat die Verwaltung daher bereits im Dezember „störendes Verhalten im Zusammenhang mit dem Konsum von Lachgas“ im gesamten Stadtgebiet sowie den Konsum von Lachgas auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen untersagt.

Prof. Volker Limmroth ist Chefarzt für Neurologie und Palliativmedizin am Klinikum Köln-Merheim

Prof. Volker Limmroth ist Chefarzt für Neurologie und Palliativmedizin am Klinikum Köln-Merheim

Der Kölner Neurologe Prof. Dr. Volker Limmroth befürwortet ein Verkaufsverbot an Minderjährige zwar grundsätzlich. „Ich glaube aber, das reicht nicht“, sagte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Der Chefarzt für Neurologie und Palliativmedizin behandelt am Klinikum Merheim regelmäßig Patienten mit Spätfolgen von Lachgaskonsum. Die zumeist jungen Männer seien in der Regel zwischen 18 und 20 Jahre oder älter. Ein geplantes Abgabeverbot an Minderjährige würde sie gar nicht betreffen. Außerdem, sagt Limmroth, kaufe es dann eben ein 18-Jähriger für seinen jüngeren Bruder.

„Man müsste vielmehr prüfen, ob der Verkauf von Lachgas an Büdchen grundsätzlich verboten werden kann, vor allem in unmittelbarer Nähe von Schulen“, fordert Limmroth. Schon vor einem Jahr hatte er dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ gesagt: „Ein medizinisches Produkt, das für Narkosen verwendet wird, steht am viel besungenen Kölner Büdchen neben dem Kühlschrank mit dem Kölsch. Das ist doch Live-Satire. Da sage ich als Mediziner und als Vater von drei Kindern: Das darf nicht sein.“

Im NRW-Gesundheitsministerium hofft man nach Angaben eines Sprechers indes auch weiterhin auf eine bundesweite Regelung, „weil Verbote einzelner Länder den Konsum aufgrund von länderübergreifender Verfügbarkeit nicht sinken lassen werden“.