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„Pulverteufel“-Prozess in KölnMarkus T. versucht mit Messer ins Gericht zu kommen

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landgericht

Das Kölner Justizgebäude an der Luxemburger Straße.

  1. Gegen den 49-jährigen Leverkusener wurde ein Hauptverhandlungshaftbefehl erlassen.
  2. Der Mann ist dafür bekannt, immer wieder Wachtmeister zu provozieren.

Köln – Neues von Markus T., dem „Pulverteufel“, dem seit dem 3. Juni vor dem Kölner Landgericht der Prozess gemacht wird: Am Mittwoch hat die 3. Große Strafkammer einen so genannten Hauptverhandlungshaftbefehl gegen ihn erlassen; Zweck dieses Zwangsmittels ist, die Anwesenheit des Angeklagten im Prozess sicherzustellen. Vorausgegangen war ein Vorfall an der Einlasskontrolle im Parterre vor dem Trakt mit den Sitzungssälen.

Die Justizwachtmeister ließen Markus T. nicht passieren, weil er ein Trainingsmesser, also einen im Gericht verbotenen Gegenstand bei sich hatte, und verwiesen ihn des Justizzentrums. Dem 49-jährigen Leverkusener, der dafür bekannt ist, immer wieder Wachtmeister zu provozieren, werden unter anderem Bedrohung, Beleidigung, falsche Verdächtigung und Verstöße gegen das Waffengesetz zur Last gelegt.

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Den Spitznamen „Pulverteufel“ verlieh ihm die Presse, nachdem er im April 2018 im Justizzentrum einen kostspieligen Großeinsatz ausgelöst hatte: Er hatte Wachtmeistern suggeriert, das weiße Pulver, das sie in bei seiner Durchsuchung in einer Brotdose entdeckt hatten, könne hochgefährlich sein; dabei war es nur Traubenzucker. Wegen dieses Vorfalls ist er auch des Vortäuschens einer Straftat angeklagt. Auf dem Grundstück des Justizzentrums hat Markus T. Hausverbot mit Ausnahme der Zeit, in der er am Prozess teilnehmen muss. Während der weiteren Hauptverhandlung werde nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geprüft, ob der Haftbefehl gegebenenfalls aufgehoben werden könne, sagte eine Sprecherin des Landgerichts. (cs)