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Berüchtigter „Pulverteufel“Markus T. schmuggelt Patrone in das Kölner Landgericht

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Köln Landgericht Prozess Totschlag 120120

(Symbolbild)

Köln – Erneut ist es Markus T., dem „Pulverteufel“, gelungen, Munition ins Landgericht zu schmuggeln. Am Mittwoch holte er während der Verhandlung eine Patrone aus der Hosentasche und präsentierte sie triumphierend als „Beweismittel“. Der Vorsitzende der 3. Großen Strafkammer machte dem 49-Jährigen klar, dass er gegen die „sitzungspolizeilichen Anordnungen“ verstoßen habe, und ließ das Geschoss von einem Justizwachtmeister sicherstellen. Es war nicht der einzige Vorfall, mit dem Markus T. am zweiten von 14 Verhandlungstagen für Aufsehen sorgte.

Acht Anklageschriften liegen gegen den Leverkusener vor, der die Kölner Justiz immer wieder in Atem hält. Die Delikte, die ihm zur Last gelegt werden, reichen von Bedrohung über Beleidigung und falsche Verdächtigung bis zu Verstößen gegen das Waffengesetz. Der Spitzname „Pulverteufel“ rührt daher, dass er im April 2018 im Justizzentrum Wachtmeistern suggerierte, ein weißes Pulver, das sie bei seiner Durchsuchung entdeckt hatten, könne gefährlich sein. Ein Großeinsatz war die Folge; die Substanz stellte sich aber als Traubenzucker heraus. Dieser Fall ist als Vortäuschen einer Straftat angeklagt. In anderen Fällen nahm Markus T. während einer Berufungsverhandlung, in der er sich wegen Nachstellung zu verantworten hatte, Patronen ins Gericht mit.

Kölner Justizzentrum mit gelber Farbe besprüht

Schon bevor die Verhandlung am Mittwoch begann, tobte sich der „Pulverteufel“ aus. Zunächst sprühte er vor dem Justizzentrum mit gelber Farbe Sprüche aufs Pflaster. Als er draußen in der langen Warteschlange der Besucher stand, fing er an, lautstark zu zetern und verlangte, die Polizei zu rufen, weil ihn ein Mann beleidigt habe. Als er sich schließlich vor der Kontrollschleuse zu den Sitzungssälen einfand, zog er sich bis auf den BH und den Slip aus; einen Büstenhalter trägt er, weil er sich als Frau empfindet.

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Danach wurde er in einem Raum noch einmal durchsucht, weil seine Schliche bekannt sind. Dann die Aufregung vor dem Sitzungssaal: Einem Wachtmeister war aufgefallen, dass Markus T. irgendetwas im Mund hatte. Der Aufforderung, ihn zur Kontrolle zu öffnen, leistete er nicht Folge, vielmehr bestand darauf, als Frau werde er dies nur vor einer Ärztin tun. Auf die Schnelle war keine herbeizuholen. Dann erklärte er sich doch noch bereit, sich von einem Wachtmeister kontrollieren zu lassen. Zum Vorschein kam ein Bonbon.

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Staatsanwälte, Richter, Polizisten – gegen alle richtet sich Markus T.s Unmut. Besonders häufig ist er mit denjenigen, die er beharrlich „Gerichtsdiener“ nennt, in Konflikt geraten. Ein 34-jähriger Wachtmeister schilderte als erster Zeuge des Prozesses zwei Vorfälle vom Januar 2019. Nach einer Kontrolle sei Markus T. auf die Toilette gegangen; danach, bei der erneuten Durchsuchung, habe er eine Patrone in einer Hand gehabt. Am Folgetag sah der Wachtmeister, dass Markus T. am Justizzentrum entlanglief und so mit seinem Smartphone hantierte, als würde er filmen. Da er auf dem ganze Gelände Handyverbot hat, ging der Wachmeister hinaus, um ihm das Mobiltelefon abzunehmen. Weil Markus T. sich gesperrt habe, sei ein Gerangel entstanden. Der Angeklagte habe sich „theatralisch fallen lassen“ und ihm dabei einen leichten Tritt gegen die Weste versetzt, sagte der Zeuge. Der Prozess wird kommende Woche fortgesetzt.