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Rizin-Bomber-ProzessYasmin H. ist voll schuldfähig – wird sie nun verurteilt?

Lesezeit 2 Minuten
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Die Angeklagte Yasmin H. beim Prozess in Düsseldorf. (Archivbild)

  1. Im Prozess um die Ehefrau von Sief Allah H. soll geklärt werden, welche Rolle Yasmin H. bei dem geplanten Terroranschlag in Chorweiler spielte.
  2. Zuletzt stand im Raum, ob sie wegen psychischer Probleme nicht voll schuldfähig war.
  3. Diese Frage wird vom Gericht nun offenbar verneint. Wir erklären, warum.

Köln – Yasmin H., der vorgeworfen wird, mit Ihrem Mann Sief Allah H. in Chorweiler ein islamistisches Attentat mit einer Splitterbombe und dem Kampfgift Rizin vorbereitet zu haben, ist voll schuldfähig. Das lässt sich aus Bemerkungen schließen, die Jan van Lessen, Vorsitzender des 6. Strafsenats des Düsseldorfer Oberlandesgerichts, am Montag zum Ergebnis des psychiatrischen Gutachtens gemacht hat, das vorige Woche unter Ausschluss der Öffentlichkeit erstattet worden war.

Mit „überzeugender Begründung“ habe der Sachverständige die Annahme der Verteidiger zurückgewiesen, die Persönlichkeit der Angeklagten sei so instabil, dass man von einer krankhaften seelischen Störung sprechen könne, sagte van Lessen. Die Verteidiger hätten die 44-Jährige als „schwache, abhängige, vom Partner dominierte“ Person mit unsozialen, "histrionischen" Zügen hingestellt. Dies habe sich jedoch nicht bewahrheitet. Dem Gutachten zufolge sei allenfalls von einer „histrionisch akzentuierten“ Persönlichkeit auszugehen. Als histrionisch werden Menschen bezeichnet, die übertrieben emotional sind, ein übermäßiges Bedürfnis nach Aufmerksamkeit und Anerkennung haben und sich egozentrisch, theatralisch und dramatisierend verhalten.

Eine „erdrückende Beweislage“

Der Psychiater war auf Antrag der Verteidigung gehört worden. Am Montag verlas van Lessen eine umfangreiche Anordnung, mit der er sieben weitere Beweisanträge zurückwies. Sie seien nicht „sachdienlich“, offenkundig „aussichtslos“ und bezweckten eine erneute Verschleppung des Verfahrens. Die Anwälte hatten zuletzt unter anderem gefordert, den Vizepräsidenten des Bundesverfassungsschutzes und einen Islamwissenschaftler, der schon einmal gehört worden war, zu laden.

Alles überflüssig, befand der Vorsitzende, denn es ändere nichts an der „erdrückenden Beweislage“. Eine Vielzahl von Indizien spreche dafür, dass sich die Angeklagte daran beteiligt habe, eine Bombe zu bauen und Rizin herzustellen, um in Deutschland einen Terroranschlag zu begehen. Im März ist Sief Allah H. zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Den Vorwurf der Verschleppung des Prozesses, der im Juni 2019 begonnen hat, untermauerte van Lessen, indem er das Verhalten der Verteidiger kritisch Revue passieren ließ; seine Ausführungen muteten wie eine Generalabrechnung an.

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Bekannt wurde am Montag auch, dass Yasmin H. in der JVA Köln regelmäßig Gespräche mit einem Präventionsbeauftragten gegen islamistische Radikalisierung führt. Der Prozess wird am übernächsten Freitag fortgesetzt.