Schwer gezeichnet erschien der Kölner Rapper „Dr. Knarf“ zu seinem Prozess im Landgericht. Er hatte Drogen hergestellt und eine Explosion ausgelöst.
Drogenküche im TonstudioKölner Rapper sprengt sich selbst in die Luft – nun steht er vor Gericht
Vier Monate künstliches Koma, Schlaganfälle, Halbseitenlähmung und eine entfernte Schädelplatte. „Ich hab mein Leben an die Wand gefahren“, sagte der Kölner Niko B. (39) am Donnerstag beim Prozessauftakt im Landgericht. Bei der Herstellung von Drogen hatte der als „Dr. Knarf“ bekannte Rapper eine heftige Explosion in seinem Tonstudio im Keller eines Mehrfamilienhauses verursacht und sich selbst und einen Bekannten beinahe getötet. Nun droht dem Musiker eine Gefängnisstrafe.
Köln: Explosion erschüttert Wohnhaus in der Innenstadt
Die Explosion hatte das Haus an der Burgmauer in der Innenstadt erschüttert. „In der Wohnung obendrüber flogen die Armaturen aus der Wand, ein Mülleimer schoss bis in den dritten Stock“, so beschrieb es der Vermieter des Hauses im Zeugenstand. Die Druckwelle hatte den Innenhof verwüstet, auch der Bereich eines Außenaufzugs war betroffen. „Zu der Zeit hat den eine Mieterin mit Kind häufig genutzt“, so der Besitzer. Ein Wunder, dass niemand weiteres verletzt worden sei.
Bis zu dem verhängnisvollen Tag im Februar 2017 sei alles in Ordnung gewesen mit dem Rapper im Keller. „Friede, Freude, Eierkuchen, es gab keine Beschwerden“, so der Vermieter. Enttäuscht habe ihn, dass dieser sich niemals gemeldet und entschuldigt habe. Am Haus sei ein Schaden von knapp 60.000 Euro entstanden, die Versicherung habe fast alles bezahlt. Türen, Fenster und Putz hätten erneuert werden müssen, auch sei es durch eines Riss im Gemäuer zu Statikproblemen gekommen.
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„Sie haben Recht, ich hätte mich melden müssen“, sagte der Musiker daraufhin und verwies auf seine Krankengeschichte. Die Hälfte seiner Haut sei verbrannt, nach dem Koma habe er gar nicht begriffen, dass er im Krankenhaus lag. In Folge der Schlaganfälle war sein Gehirn angeschwollen, sodass Schädelknochen entfernt werden mussten. Er habe erstmal zurück ins Leben finden müssen und danach die Opfer seines Handelns aus den Augen verloren. „Es tut mir sehr leid“, sagte Niko B.
Köln: Mit Butangas hantiert und Explosion verursacht
In dem Keller hatte Niko B. unter Verwendung von Butangas ein Cannabiskonzentrat hergestellt. Das sogenannte „Dab“, das in Rapperkreisen sehr beliebt sein soll, wird mit speziellen Wasserpfeifen konsumiert und gilt aufgrund des hohen THC-Wertes als sehr gefährlich. Laut Staatsanwaltschaft hatte sich aufgrund einer Verdampfung ein hochexplosives Butan-Luft-Gemisch auf dem Kellerboden abgesetzt. Ein Schaltfunken aus einem Kühlschrank soll dann für die Detonation gesorgt haben.
Die hochkonzentrierte Droge hatte B. als „Nazigold“ verkaufen wollen, entsprechende Etiketten wurden gefunden. „Warum dieser Name?“, fragte der Richter. „Einfach nur provokantes Marketing“, antwortete der Angeklagte. Zum Verkauf sei es allerdings nie gekommen, da er noch experimentiert habe und noch nicht zufrieden mit dem Ergebnis gewesen sei. Spezielle Kenntnisse in Chemie habe B. nicht gehabt. Die Anleitungen und Gerätschaften zur Drogenherstellung habe er sich im Internet besorgt.
Kölner Rapper „Dr. Knarf“ hofft erneut auf Bewährungsstrafe
An den Moment der Explosion könne er sich gut erinnern, sagte „Dr. Knarf“. „Es wurde von Kopf bis Fuß heiß und wir sind gelaufen“, so der Angeklagte. Mit „wir“ meinte Niko B. seinen Bekannten, der ihn an dem Tag zufällig besucht habe. Der Mann, der auch schwerst verletzt wurde, sitzt mit auf der Anklagebank, da er für B. Drogen aufbewahrt haben soll. An der Herstellung des Cannabiskonzentrats sei er aber nicht beteiligt gewesen, wie dessen Verteidiger Frank Seebode im Gerichtssaal erklärte.
Dass es gefährlich war, in geschlossenen Räumen mit Gas zu hantieren, räumte „Dr. Knarf“ ebenfalls ein. Er habe daher früher auch mal eine Dachterrasse genutzt, in dem Fall kam es bereits zu einer Verurteilung zu zehn Monaten Haft auf Bewährung. Bewährung sei nun erneut das Ziel, sagt B.s Verteidiger Marco Heymann. Unrealistisch erscheint das aufgrund der langen Verfahrensdauer und den heftigen Konsequenzen für den Rapper nicht. Ein Urteil soll Anfang Februar gesprochen werden.