„Habe mich provoziert gefühlt“Raser werden nach Autorennen in Köln verurteilt
Köln – Sie kannten sich nicht, waren sich noch nie im Leben begegnet. Der Ältere könnte der Vater des Jüngeren sein. Doch die Vorliebe für schnelle Autos und ebenso schnelles Fahren brachte Mercedes-Fahrer Dieter B. (58) und den arbeitslosen Porsche-Fahrer Paul S. (33) gemeinsam auf die Anklagebank des Amtsgerichts. Sie hatten sich nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Anfang dieses Jahres auf der Neusser Landstraße ein illegales Rennen geliefert und waren dabei zufällig einem Streifenwagen aufgefallen. Die Beamten hatten die Fahrzeuge und Führerscheine beschlagnahmt. Im Prozess gaben sich beide nicht einschlägig vorbestraften kleinlaut und reumütig.
„Ich habe für zwei Minuten mein Gehirn ausgeschaltet. Kompletter Unsinn war das“, sagte Dieter B., der bei der Bahn als Rangierer arbeitet. „Mein Mandant hat sich trotz seines Alters strafrechtlich noch nie etwas zuschulden kommen lassen“, sagte sein Verteidiger, der es für fraglich hielt, „ob hier überhaupt ein Rennen stattgefunden hat. Wenn überhaupt wurde nur zu schnell gefahren.“
Gegenseitig angestachelt
Die Schilderung des Streifenbeamten klang anders: Die Angeklagten hätten sich mit aufheulenden Motoren und deutlich überhöhter Geschwindigkeit gegenseitig angestachelt. „Es war offensichtlich, dass sich die beiden Fahrzeuge gejagt haben“, sagte ein Polizist im Zeugenstand.
Der „Jäger“ sei Dieter B. mit seinem Mercedes gewesen, der schuldbewusst nickte. „Ich habe mich provoziert gefühlt“, sagte Paul S., der zugab, sowohl gegen das Überholverbot als auch die Geschwindigkeitsbegrenzung verstoßen zu haben. Er sei „genervt“ gewesen.
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Die Beamten hatten das Geschehen von der Gegenspur aus mitangesehen und die Verfolgung „mit mehr als 100 Stundenkilometern aufgenommen“. An der Ampel, an der beide bei Rotlicht vorschriftsmäßig anhielten, stellte die Polizei sie. „Beide gaben sofort zu, nicht korrekt gehandelt zu haben“, sagte der Polizist und ergänzte: „Sie fuhren definitiv zu schnell, aber es gab zu keinem Zeitpunkt eine Gefahrensituation.“
Der Staatsanwalt sprach von einem „Kräftemessen“ und forderte für B. als Hauptverantwortlichen 4000 Euro Geldstrafe, Paul S. sollte 3600 Euro zahlen. Die Richterin blieb deutlich darunter und verhängte für jeden 1800 Euro Strafe und eine dreimonatige Führerscheinsperre. Danach werden beide sich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung stellen müssen, sollten sie die Fahrerlaubnis wiederhaben wollen.