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BetrugsmascheFrau verleiht ihren Twingo – und landet in Köln selbst vor Gericht

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Mit einem Renault Twingo fuhr eine Trickbetrügerin zu Senioren (Symbolbild).

Köln – Trickbetrug an Senioren ist in vielen Fällen professionell organisiert. Anrufer mit deutschen Wurzeln sitzen etwa in der Türkei, geben sich gegenüber ihren arglosen Opfern als Polizisten aus und erreichen, dass die alten Menschen ihr Erspartes herausgeben – an Komplizen vor Ort. In diesem Zusammenhang musste sich eine 31-jährige Angeklagte vor dem Kölner Amtsgericht verantworten.

Der Freundin das Auto für die Tat geliehen?

Die Beschuldigte soll laut Staatsanwaltschaft nicht direkt an den Betrugstaten beteiligt gewesen sein, weshalb sie wegen Beihilfe angeklagt worden war. So soll sie eine Freundin unterstützt haben, indem sie dieser ihr Auto, einen Renault Twingo, zur Tatausführung zur Verfügung gestellt habe. Bei der Verhandlung in Saal 15 des Kölner Justizgebäudes bestritt die Angeklagte die Vorwürfe jedoch.

Mehr als drei Jahre Gefängnis hatte die Freundin der Angeklagten bereits erhalten, nachdem sie einen aus der Türkei agierenden Trickbetrüger unterstützt haben soll. Der Komplize soll in einem Fall eine Seniorin angerufen und sich als Polizist vorgestellt haben. Man habe bei Einbrechern einen Zettel mit ihrer Adresse gefunden, sagte der Betrüger. „Ihre Wertsachen sind bei Ihnen nicht mehr sicher“ habe darauf gestanden.

Sülzer Seniorin um 50.000 Euro betrogen

Der Anrufer brachte die Seniorin aus Sülz dazu, vorhandenes Bargeld und Schmuck im Wert von 50.000 Euro in eine Tasche zu packen. Eine „Kollegin“ würde die Sachen abholen und sichern. Mit dem Twingo der nun angeklagten Freundin sei die Komplizin dann in die Weißhausstraße gefahren, habe die Tasche entgegengenommen und diese an einen weiteren Mittäter weitergereicht.

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Die Angeklagte soll für ihre Leihgabe jeweils einen prozentualen Anteil an der Beute bekommen haben, mindestens jedoch 100 Euro, so die Anklage. „Ich habe meiner Freundin das Auto dauerhaft geliehen“, sagte die Angeklagte, nicht für einen bestimmten Zweck. Die 29-Jährige habe einmal Kurierfahrten erwähnt, sie würde etwa Süßigkeiten kaufen, die es in der Türkei nicht gebe.

Freundin entlastet die Angeklagte im Zeugenstand

Die Freundin bestätigte im Zeugenstand, dass die Angeklagte in die Betrugstaten nicht eingeweiht gewesen sei. Richter Tim Gebbensleben sprach eine Whatsapp-Nachricht an, wonach die Zeugin von einer möglichen Unterschlagung berichtet habe. Das erklärte die Komplizin des Trickbetrügers damit, dass sie keinen Mietwagen habe nehmen wollen, da sie kein Geld auf dem Konto gehabt habe.

Richter Gebbensleben sprach die Angeklagte daraufhin frei, die Erklärungen der Zeugin seien schlüssig. Dass die Freundin Süßigkeiten einkaufen wollte, sei aber nicht gerade glaubhaft. Eine gewisse Ahnung, ein komisches Gefühl, müsste die Angeklagte schon gehabt haben, was die Freundin wirklich vorhabe. Vielleicht habe sie sich aber auch einfach nichts weiter gedacht. Daher Freispruch.