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Schüsse auf Kölner ZoobrückeFrüherer „Bandido“-Rocker zu hoher Haftstrafe verurteilt

Lesezeit 2 Minuten
Der Angeklagte mit einem Wachtmeister und Verteidigerin Karin Bölter kurz vor der Urteilsverkündung im Landgericht

Der Angeklagte mit einem Wachtmeister und Verteidigerin Karin Bölter kurz vor der Urteilsverkündung im Landgericht

Hintergrund der Schüsse im Jahr 2018 war eine damals offen und brutal ausgelebte Rivalität zwischen „Bandidos“ und „Hells Angels“.

Für eine fast tödlich verlaufene Schussabgabe auf der Zoobrücke muss ein früheres Mitglied der Rockergruppierung „Bandidos“ für neuneinhalb Jahre ins Gefängnis. Das entschied am Dienstag das Kölner Landgericht. Strafmildernd wurde dem Angeklagten sein Geständnis angerechnet, dazu Aufklärungshilfe – in einem anderen Verfahren hatte er für die Verurteilung von Komplizen gesorgt.

Köln: Rockerkrieg führte zu Schüssen auf der Zoobrücke

Hintergrund der Schüsse im Jahr 2018 war eine damals offen und brutal ausgelebte Rivalität zwischen den Rockergruppen „Bandidos“ und „Hells Angels“. Mitglieder der „Höllenengel“ sollen Tage zuvor Schüsse auf ein von den Konkurrenten besuchtes Café abgegeben haben. Was folgte, war laut den Feststellungen des Gerichts eine Racheaktion, Todesopfer seien einkalkuliert worden.

Ziel der Vergeltungsaktion sollte offenbar ein damals führendes Hells-Angels-Mitglied werden. Die Täter observierten dazu eine Shisha-Bar, wo der Mann verkehrte, verfolgten in einem Miet-Mercedes dann dessen VW Golf. Auf der Zoobrücke positionierten sich die Täter dann neben dem VW und zwei Insassen eröffneten das Feuer. Sechsmal wurde das Fahrzeug des Konkurrenten getroffen.

Köln: Schütze hatte sich zunächst in die Türkei abgesetzt

Später stellte sich heraus, dass die „Zielperson“ sich gar nicht in dem VW befunden hatte. Von Kugeln getroffen wurde ein 21-Jähriger, der sich das Auto geliehen hatte und mit einem Freund lediglich zu einem Fast-Food-Imbiss fahren wollte. Die Hüfte des jungen Mannes wurde durchschossen, der Darm verletzt. Dass das Opfer überlebte, war Glück. Eine Not-Operation rettete dem Mann das Leben.

Der nun verurteilte Schütze hatte sich zunächst in die Türkei abgesetzt, seine Ehefrau und die zwei Kinder verblieben in Deutschland. Fünf Jahre später hatte der Mann sich zur Rückkehr nach Deutschland entschieden und nach seiner Verhaftung reinen Tisch gemacht. Durch seine Aussage erhielten zwei Komplizen je 15 Jahre Haft – eingerechnet war da aber bereits eine hohe Vorstrafe.

Köln: Sechs Jahre Haft allein für den versuchten Mord

Heimtückisch habe der Angeklagte gehandelt und einen möglichen Tod des Beschossenen zumindest billigend in Kauf genommen. Für den versuchten Mord setzte das Landgericht sechs Jahre Gefängnis fest. Mit einer früheren Verurteilung wegen Juwelierraubes bildete die Schwurgerichtskammer eine Gesamtstrafe von neuneinhalb Jahren Haft – das sah auch Verteidigerin Karin Bölter als angemessen.

In ihrer Urteilsbegründung betonte Richterin Grassmann, dass der Angeklagte bereits als Jugendlicher erheblich straffällig geworden sei. Er habe sich früh den „Bandidos“ angeschlossen, der frühere Präsident Aykut Ö. habe diesen unter die Fittiche genommen. Rechtskräftig ist das Urteil nicht. Die Staatsanwältin hatte zwei Jahre mehr gefordert und erwägt die Einlegung der Revision.