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Amtsgericht KölnSechs Monate Haft für Körperverletzung am Neumarkt

Lesezeit 1 Minute
Justizzentrum Köln, 
Luxemburger Straße 101, Fassadenansicht

Die Richterin spricht in der Urteilsbegründung von einem „guten Eindruck“ des Angeklagten.

Der 22-jährige Täter hatte einen Mann unter anderem mit einer Nagelschere verletzt.

Wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Amtsgericht am Montag einen 22-jährigen Mann zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Tat, die ihn in Untersuchungshaft brachte, geschah am 14. Mai diesen Jahres. In der Zwischenebene der U-Bahn-Haltestelle Neumarkt ging er auf einen sechs Jahre älteren Mann los, schlug ihm von hinten gegen den Kopf und verletzte ihn mit einer Nagelschere in Höhe eines Schulterblatts.

Schnell war die Polizei zur Stelle. Den Vorfall hat eine Überwachungskamera festgehalten. Als strafmildernd wertete die Vertreterin der Staatsanwaltschaft unter anderem, dass die Wunde des Opfers gut verheilt sei. Der Verteidiger machte geltend, sein Mandant, der lange Zeit Heroin und Kokain konsumiert hat, habe die Tat „im Entzugsstadium“ begangen.

Köln: Sechs Monate Haft für Körperverletzung am Neumarkt

Von den acht Einträgen im Bundeszentralregister hätten die meisten mit Beschaffungskriminalität zu tun, nur eine der Vorstrafen sei einschlägig. Der Angeklagte mache einen „guten Eindruck“, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung zur Sozialprognose. Der 22-Jährige hat dank einer Schwester, die ebenfalls in Deutschland lebt, familiären Anschluss und will eine Ausbildung machen. Ihm wird ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt.